Fall Alexander Bohnert bei „Aktenzeichen XY“: Familie hofft weiter auf den entscheidenden Hinweis

In der Sendung mit Moderator Rudi Cerne ging es um einen Fall aus dem Landkreis Rastatt. (Archivbild) | Foto: Peter Kneffel/dpa
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Rastatt. Für Menschen im Landkreis Rastatt bleibt der Vermisstenfall Alexander Bohnert weiter ungeklärt. Die Familie des Mannes aus dem Landkreis hat in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... Vermisst“ erneut um Hinweise gebeten.

Seit mehr als zwei Jahren fehlt von Alexander Bohnert jede Spur. Seine Ehefrau Melanie Bohnert schilderte in der Livesendung am Mittwochabend, wie stark das Verschwinden den Alltag der Familie bis heute prägt. Sie sagte, dass sie und ihre Kinder seitdem alles allein bewältigen müssten und sich das ganze Leben verändert habe.

Auch Sohn Julian beschrieb die Folgen des Verschwindens. Ihm fehle sein Vater als Vorbild, für Gespräche im Alltag und mit seiner lockeren Art. Die Familie hofft weiter auf Klarheit und darauf, dass sich doch noch jemand mit einer Beobachtung meldet.

Ermittler in Rastatt haben weiter keine Erklärung

Nach Angaben der Kriminalpolizei Rastatt gibt es bislang keine gesicherte Spur. Kriminalhauptkommissar Elmar Reichl sagte im ZDF, es komme weiterhin alles in Betracht: ein Unfall, eine Straftat oder auch ein Suizid. Was tatsächlich passiert sei, wüssten die Ermittler nicht.

Alexander Bohnert hatte am 3. April nach einer Nachtschicht sein Haus verlassen und war zu einer Wanderung aufgebrochen. Seitdem ist der damals 51-Jährige verschwunden. Persönliche Gegenstände wie Geldbeutel oder Ausweispapiere hatte er laut Polizei nicht dabei.

Auch kleine Beobachtungen sollen gemeldet werden

Neue entscheidende Hinweise gingen nach der Ausstrahlung der Sendung zunächst nicht ein. Die Polizei bittet dennoch ausdrücklich darum, auch vermeintlich unbedeutende Beobachtungen mitzuteilen.

  • Gesucht werden Hinweise zu Alexander Bohnert seit dem 3. April
  • Die Kriminalpolizei Rastatt wertet weiterhin jede Beobachtung aus
  • Auch kleine oder unsichere Erinnerungen können nach Einschätzung der Ermittler wichtig sein

Für die Familie hat der Fall auch rechtliche Folgen. Nach dem Verschollenengesetz kann ein Mensch erst nach zehn Jahren für tot erklärt werden. Deshalb laufen Verträge und Mitgliedschaften nach Angaben des Sohnes weiter, als würde der Vermisste noch leben. Die Familie betont deshalb erneut, dass jeder Hinweis wichtig sei. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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