Anklage im Rems-Murr-Kreis: Betreuer soll Kita-Kinder missbraucht haben

Anklage gegen Kita-Betreuer wegen Missbrauchs erhoben. (Archivbild) | Foto: dpa
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Update: Nach Angaben des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg soll der Beschuldigte seit 2020 insgesamt 41 sexuelle Übergriffe begangen haben. Die Vorwürfe umfassen schweren Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Herstellung und Weitergabe kinderpornografischer Inhalte. Betroffen gewesen seien acht Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren.

Der Mann arbeitete demnach bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Betreuer. Er kümmerte sich um die Kinder in seinem privaten Umfeld. In mehreren Fällen soll er sexuelle Handlungen an oder vor den Kindern vorgenommen haben.

Ermittlungen über Tauschbörse

Aufgedeckt wurde der Fall im Rahmen von Ermittlungen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk. Dabei handelt es sich um Tauschbörsen für kinderpornografisches Material. Mit Unterstützung bayerischer Strafverfolgungsbehörden gerieten die Ermittler auf die Spur des Mannes.

Bei einer Durchsuchung stellten die Behörden elektronische Geräte mit entsprechenden Darstellungen sicher. In zwei Fällen soll der Beschuldigte Kinder bei sexuellen Handlungen untereinander aufgenommen haben. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. dpa

Missbrauchs-Anklage. Im Rems-Murr-Kreis steht der Betreuer einer Kindertagesstätte wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von ihm anvertrauten Kindern.

Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage

Nach Angaben der Ermittler stammt die Anklage vom Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg. Die Behörde wirft dem Mann vor, mehrere Kinder in der Einrichtung sexuell missbraucht zu haben. Weitere Details zu Tatzeiten, Alter der Kinder oder zur betroffenen Kita nannte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

Ermittlungen laufen weiter

Mit der Anklage beginnt das gerichtliche Verfahren. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, entscheidet das zuständige Gericht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. dpa/red

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

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Cornelia Bauer aus Speyer

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