Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Welche Steuern erhebt die Stadt Kaiserslautern?

 Foto: martaposemuckel/Pixabay

Kaiserslautern. Für die einen sind sie lästige Pflicht, für die anderen wichtige Einnahmequellen: Steuern. Doch welche Arten von Steuern gibt es eigentlich, wer darf sie erheben und wem kommen sie zu Gute? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was sind Steuern?

Gemäß Paragraph 3 der Abgabenordnung sind Steuern „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Wer darf sie erheben?

Man unterscheidet in Deutschland zwischen Gemeinschaftssteuern sowie Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern, dazu zählen unter anderem die Lohnsteuer oder die Umsatzsteuer, werden nach bestimmten Schlüsseln an Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern werden von den jeweiligen Einheiten erhoben und auch als Einnahme im jeweiligen Haushalt verbucht.
Unterscheiden kann man an der Stelle zudem noch zwischen direkten und indirekten Steuern. Direkte Steuern sind Steuern, die der Bürger direkt als Zahlung zu entrichten hat, also etwa die Grundsteuer oder auch die Lohnsteuer. Indirekte Steuern werden, wie der Name schon sagt, indirekt, also quasi über einen Umweg, entrichtet. Bestes Beispiel hierfür ist die durch Unternehmen zu zahlende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die von den Unternehmen üblicherweise auf den Preis eines Produkts umgelegt wird, so dass es am Ende der Kunde ist, der mehr bezahlen muss.

Insgesamt gibt es in Deutschland fast 40 unterschiedliche Steuerarten.

Welche Steuern erhebt die Stadt Kaiserslautern?

Durch die Stadt Kaiserslautern werden folgende Gemeindesteuern erhoben:

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer leitet sich aus dem Gewinn eines Unternehmens ab. Die Finanzämter ermitteln auf dieser Grundlage einen sogenannten Gewerbesteuermessbetrag, den die Kommunen mit ihrem jeweils festgelegten Steuersatz multiplizieren. Dieser so genannte Hebesatz der Stadt Kaiserslautern beträgt im Moment 410 Prozent, das ist der drittniedrigste Wert im Vergleich der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz.
Die Planung der konkreten Höhe der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt ist immer schwierig, da die wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt oder aber auch das Verhalten eines einzelnen Unternehmens, zum Beispiel hinsichtlich seiner eigenen Investitionsstrategie, für die Zukunft schwer vorhersehbar ist. Daher ist die Höhe der geplanten Einnahmen immer risikobehaftet. Im Jahr 2020 beliefen sich die Einnahmen der Stadt aus der Gewerbesteuer auf circa 58,4 Millionen Euro.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf den Besitz an Grundstücken erhoben, egal ob diese Privatpersonen oder Unternehmen gehören. Auch hier legt die Stadt einen Hebesatz fest, der mit dem vom Finanzamt ermittelten grundstücksbezogenen Wert multipliziert wird. Mit der Grundsteuer A wird das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das heißt die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, besteuert. Mit der Grundsteuer B werden alle unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens besteuert. Der Hebesatz der Stadt Kaiserslautern beträgt aktuell 310 Prozent bei der Grundsteuer A, das ist der drittniedrigste Wert unter den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz. Bei der Grundsteuer B liegt er bei 460 Prozent. Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten liegt die Stadt damit im Mittelfeld.
Erhöhungen der Hebesätze sind immer wieder in der politischen Diskussion, wenn es um die Konsolidierung des Haushaltes geht.

Hundesteuer

Hunde unterliegen auch in Kaiserslautern der Steuerpflicht. Die Anmeldung zur Hundesteuer ist innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung des Tieres beziehungsweise nach Zuzug vorzunehmen. Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich im Folgemonat nach der Anschaffung des Hundes, es sei denn, der Hund ist noch nicht drei Monate alt. Dann ist das Tier erst drei Monate nach dem Geburtsmonat zu versteuern. Vom Tierschutzverein Kaiserslautern e.V. übernommene Hunde sind zwei Jahre von der Steuer befreit (gilt einmalig innerhalb von zehn Jahren).
In Kaiserslautern herrscht die progressive Besteuerung, das heißt, die Steuersätze für den zweiten und dritten Hund steigern sich. Die Hundesteuersätze liegen aktuell für den Ersthund bei 102 Euro pro Jahr, für den Zweithund bei 150 Euro pro Jahr und für jeden weiteren Hund bei 198 Euro pro Jahr.

Zweitwohnungsteuer

Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird hierbei das Innehaben einer Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentürmer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle. Auch gilt es als unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer ist die jährliche Nettokaltmiete. Der Steuersatz beträgt derzeit bis zehn Prozent dieser Bemessungsgrundlage.

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. In Kaiserslautern zählen dazu etwa Tanzveranstaltungen, Boxkampfveranstaltungen oder Striptease-Vorführungen, aber auch zum Beispiel der Betrieb von Spielgeräten.
Erhoben wird die Steuer auf der Grundlage der Eintrittsgelder (20 Prozent), dem Einspielergebnis (in Spielhallen 20 Prozent / in Gaststätten 17 Prozent), den Roheinnahmen (20 Prozent) oder als Pauschalsteuer (Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 60 Euro / in Gaststätten 20 Euro).

Jagdsteuer

Die Ausübung des Jagdrechts im Gebiet der Stadt Kaiserslautern unterliegt der Besteuerung. Die Steuer beträgt 20 Prozent der Jahresjagdpacht und wird in einem Jahresbetrag festgesetzt.

Wie hoch ist der Anteil der Steuern an den städtischen Einnahmen?

Steuern sind die bedeutendste eigene Einnahmequelle einer Stadt. Der Anteil an den Einnahmen im Jahr 2020 betrug 134.439.704 Euro. Dies teilt sich folgendermaßen auf:

Grundsteuer A: 40.488 Euro
Grundsteuer B: 22.248.189 Euro
Gewerbesteuer: 58.426.378 Euro
Vergnügungssteuer: 2.291.461 Euro
Hundesteuer: 441.476 Euro
Zweitwohnungsteuer: 159.607 Euro
Jagdsteuer: 6.938 Euro
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 38.059.198 Euro
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 12.765.969 Euro
Der Anteil der Steuereinnahmen, gemessen an den Gesamterträgen, beläuft sich auf 36 Prozent.

Was passiert mit den Steuereinnahmen?

Steuern sind nicht zweckgebunden. Das heißt, die Einnahmen fließen nicht in einen bestimmten Topf, sondern werden ganz allgemein zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben verwendet. Im Falle der Stadt bedeutet das, dass die Steuereinnahmen in die Gesamtmasse des städtischen Haushalts fließen. Eine Steuererhöhung bewirkt insofern auch nur, dass der Stadt insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht. Wofür diese Gelder letzten Endes verwendet werden, ist von der Steuer völlig unabhängig. ps

Autor:

Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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