Nach Streit um Zufahrt: Eigentümerin verliert vor Gericht
Frankenthal. Eine alte Absprache mit dem Nachbarn reicht nicht aus, um dauerhaft über dessen Grundstück zur eigenen Garage zu fahren. Ohne Eintrag im Grundbuch besteht kein verbindliches Wegerecht. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. In dem Fall aus der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen im Rhein-Pfalz-Kreis hatte eine Grundstückseigentümerin vor rund 30 Jahren eine Garage auf dem hinteren Teil ihres Grundstücks gebaut. Mit dem Auto war sie nur über den Hof des...