Schülerin entführt und missbraucht - Mutmaßlicher Sexualstraftäter steht vor Gericht

Im Zuge einer Verfolgungsfahrt konnte die Polzei den in Neustadt ansässigen Sexualstraftäter stellen.  | Foto: Kim Rileit
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Edenkoben 6. Update. Im Prozess um den Missbrauchsfall von Edenkoben haben am Montag die Eltern des Mädchens ausgesagt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Außerdem wurden die Polizisten gehört, die den Tatverdächtigen damals verfolgt und schlussendlich festgenommen haben.

Edenkoben 5. Update. Der Prozess gegen den Mann, der im September ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht haben soll, startete am 1. März vor dem Landgericht Landau. Teile der Verhandlung finden zum Schutz der Persönlichkeitssphäre des Mädchens unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Zwölf Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil könnte im April fallen. Die Staatsanwaltschaft will, dass der Angeklagte nach einer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Er sei "gefährlich für die Allgemeinheit", so die Anklagebehörde.

Zum Prozessauftakt trug die Verteidigerin ein Geständnis des Angeklagten vor. In Handschellen und in einen grauen Parka gehüllt war er in den Sitzungssaal geführt worden. Mit einer Papiermappe verdeckte der mutmaßliche Sexualstraftäter sein Gesicht vor Fotografen. Der 62-Jährige aus Neustadt äußerte sich zu seinem Lebenslauf. Er habe eine schwierige Kindheit und Jugend gehabt, berichtete er. Zuletzt habe er unter Depressionen und Schlafproblemen gelitten. Deswegen habe er jeden Tag Drogen konsumiert. Die hätten seinen Kopf ganz kaputt gemacht. In seinen Erklärungen verlor er sich immer wieder in Details.

Edenkoben 4. Update. Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den inzwischen 62-jährigen Mann aus Neustadt, der sich am 11.09.2023 in Edenkoben eines 10-jährigen Mädchens bemächtigt und dieses sexuell missbraucht haben soll, Anklage zum Landgericht Landau erhoben.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, am Morgen des 11.09.2023 gegen 07.40 Uhr seinen PKW auf einem regelmäßig von Schulkindern genutzten Feldweg in der Nähe des Schulzentrums abgestellt zu haben, wobei davon auszugehen ist, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatte, ein Kind in seine Gewalt zu bringen. Als wenig später das 10-jährige Mädchen alleine an seinem PKW vorbeilief, packte er das ihm bis dahin unbekannte Kind und drückte das Mädchen, das sich erfolglos versuchte, zur Wehr zu setzen, in seinen PKW. Er fuhr sodann zu einem bereits vorher von ihm ausgewählten leerstehenden Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim, wo es zu dem sexuellen Missbrauch gekommen sein soll.

Als der Angeschuldigte gegen 9.40 Uhr mit dem Mädchen zurück Richtung Edenkoben fuhr, um das Kind in der Nähe der Schule abzusetzen, wurde sein PKW unweit des Kreisverkehrs zwischen Maikammer und Edenkoben auf der L 516 durch Polizeibeamte im Rahmen der bereits laufenden intensiven Fahndungsmaßnahmen gesichtet. Diese nahmen sofort die Verfolgung des Angeschuldigten auf, der seinen PKW nach Feststellung der Polizeiautos stark beschleunigte. In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in der Absicht, die Entdeckung des Mädchens in seinem PKW und damit die Aufdeckung seiner Straftat zu verhindern, auf seiner Flucht durchgehend mit der jeweils möglichen Höchstgeschwindigkeit sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren zu sein. Der Angeschuldigte flüchtete über Kirrweiler, Venningen und Großfischlingen auf die A65 bis zu seiner Festnahme auf der B9 kurz nach der Ausfahrt Kandel-Süd. Dabei soll er unter anderem eine von der Polizei errichtete Straßensperre in grober Weise verkehrswidrig über den Gehweg umfahren, einen vor ihm verkehrsbedingt wartenden PKW gerammt und mehrere Verkehrsteilnehmer sowie das in seinem PKW sitzende Mädchen gefährdet haben. Sowohl die Autofahrerin, deren PKW der Angeschuldigte rammte, als auch ein Fahrradfahrer, der durch den Luftdruck, den der an ihm vorbeirasende PKW des Angeschuldigten verursachte, das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel, wurden leicht verletzt.

Neben den Sexual- und Verkehrsstraftaten vom 11.09.2023 legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten in der Anklage weitere Straftaten zur Last, unter anderem sieben Verstöße gegen Weisungen, die ihm das Landgericht Frankenthal im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt hatte. Die Führungsaufsicht war eingetreten, nachdem der Angeschuldigte am 14.07.2023 nach vollständiger Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe aus der Haft entlassen worden war. So soll der Angeschuldigte der gerichtlichen Weisung, sich bei einer therapeutischen Einrichtung vorzustellen, nicht nachgekommen sein. Außerdem soll er entgegen des richterlich angeordneten Verbots ein internetfähiges Handy besessen und genutzt haben. In drei Fällen soll der Angeschuldigte aktiv Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen haben, obwohl ihm dies ausdrücklich untersagt war. Und schließlich soll er sich in zwei Fällen entgegen des richterlichen Verbots auf dem Schulgelände des Schulzentrums Edenkoben aufgehalten und dort Schülerinnen und Schüler beobachtet haben.

Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat in seiner verantwortlichen Vernehmung bisher lediglich eingeräumt, sich des Mädchens am 11.09.2023 bemächtigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Landau geht auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, dass der bereits erheblich und auch wegen Sexualstraftaten einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist und strebt daher neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe zudem die Anordnung der Unterbringung des Angeschuldigten in der Sicherungsverwahrung an.

Da es sich bei dem Opfer der Sexualtat um ein Kind handelt, wurde die Anklage als Jugendschutzsache zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau erhoben. Diese hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Landgericht Landau

3. Update. Nach Gerüchten in sozialen Netzwerken, der 61-jährige Tatverdächtige des Sexualdeliktes vom 11.09. in Edenkoben sei aus der Untersuchungshaft entlassen worden, meldeten sich bei der Polizei in Neustadt besorgte Bürgerinnen und Bürger. Staatsanwaltschaft und Polizei stellen hiermit klar, dass die Gerüchte nicht stimmen. Der Mann befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

2. Update. Nachdem am Montag (11.09.2023) ein 61-Jähriger wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft genommen wurde, geben die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz weitere Informationen bekannt.
Nachdem am Montag (11.09.2023) ein 61-Jähriger wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft genommen wurde, geben die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz weitere Informationen bekannt.

Bei dem 61-Jährigen handelt es sich um den im Juli 2023 aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter aus Neustadt.

Der 61-Jährige war in der Vergangenheit bereits wegen der Begehung von Sexualstraftaten - zuletzt 2008 - in Erscheinung getreten und in den Jahren 1996 und 2008 zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafen war er im Jahr 2012 aus der Haft entlassen und unter Führungsaufsicht, welche dem Gericht und den gerichtlichen Bewährungshelfern obliegt, gestellt worden.

Die Führungsaufsicht ist im Strafgesetzbuch (hier §§ 61, 68-68g StGB) geregelt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Strafe im Sinne der deutschen Strafgesetze, sondern um ein Instrument, um eine gewisse Überwachung und Kontrolle der verurteilten Person zu gewährleisten. Zudem soll die Führungsaufsicht diese nach der Entlassung aus der Strafhaft, der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt durch Betreuung und Hilfe unterstützen, ihr dadurch die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen und sie dadurch vor erneuter Straffälligkeit bewahren. Daneben obliegen Maßnahmen der Gefahrenabwehr zum Schutz der Allgemeinheit der Polizei.

Aufgrund von mehrfachen Verstößen gegen die Führungsaufsicht wurde der 61-Jährige letztmalig im Jahr 2020 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach vollständiger Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er am 14.07.2023 aus der Haft entlassen und erneut unter Führungsaufsicht gestellt. Eine weitere Inhaftierung oder sonstige Unterbringung war von Gesetzes wegen nicht möglich.

Aufgrund seiner Vorgeschichte, früherer psychologischer Gutachten und der sich daraus ergebenden Gefahr einer erneuten Straffälligkeit fand bereits im Vorfeld der nahenden Entlassung im April 2023 auf Initiative der Staatsanwaltschaft Frankenthal eine interdisziplinäre Fallkonferenz zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei, Bewährungshilfe sowie Führungsaufsichtsstelle statt. In dieser wurden die bei Gericht anzuregenden Weisungen formuliert. Hierbei wurden unter anderem Kontakt- und Aufenthaltsverbote beantragt.

Der 61-Jährige weigerte sich trotz Weisung, eine Fußfessel anlegen zu lassen

Über diese Maßnahmen hinaus hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) beim Landgericht Frankenthal einen Antrag auf die Verpflichtung zum Tragen einer sogenannten "Elektronischen Fußfessel" gestellt, welcher im ersten Beschluss vom Landgericht abgelehnt wurde. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) unmittelbar beim Oberlandesgericht Zweibrücken Beschwerde ein. Dieser wurde stattgegeben und der Beschluss vom Landgericht dahingehend angepasst, dass eine "Elektronischen Fußfessel" zu tragen ist.

Der 61-Jährige weigerte sich trotz der Weisung, sich die Fußfessel anlegen zu lassen. Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen, weswegen die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht eingeleitet hat. 

Intensive Kontrollmaßnahmen seitens der Polizei  im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten

Noch vor seiner Entlassung aus der Haft wurde im Juni von Polizeikräften eine erste Gefährderansprache durchgeführt. In dieser wurde der 61-Jährige insbesondere darauf hingewiesen, dass die gerichtlich festgelegten Weisungen des Führungsaufsichtsbeschlusses zu befolgen sind und festgestellte Verstöße bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Zudem wurden umfangreiche gefahrenabwehrende Maßnahmen getroffen, die zuvor in Fallkonferenzen mit den zuständigen Stellen abgestimmt wurden. So wurde beispielsweise zur Abarbeitung möglicher Straftaten und zur strukturierten Aufnahme von Hinweisen bei der Kriminalinspektion Neustadt eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Darüber hinaus wurden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, unter anderem intensive Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Deutlich über die richterliche Weisung hinaus nahmen Polizeikräfte dazu unangekündigt und engmaschig, zum Teil täglich, Kontakt zu ihm auf, um auf die Einhaltung der Auflagen der Führungsaufsicht hinzuwirken.

Von Staatsanwaltschaft, Polizei und allen anderen beteiligten Stellen wurden, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, fortlaufend sorgfältig geprüft, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine weitere Straffälligkeit des 61-Jährigen zu verhindern. Dazu gehörte auch, ob eine informatorische Einbindung der Schulbehörden oder der Öffentlichkeit über den entlassenen 61-Jährigen erforderlich war. Hierbei waren die Interessen der Allgemeinheit einerseits gegen die Persönlichkeits- und Freizügigkeitsrechte des Entlassenen andererseits sorgfältig abzuwägen. Insbesondere eine öffentliche Bekanntgabe personenbezogener Daten ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Diese waren in diesem Fall leider nicht gegeben.

Vielzahl von Meldungen über diverse Aufenthaltsorte des 61-Jährigen

Nachdem der Polizei bekannt wurde, dass die Entlassung des 61-Jährigen zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung geführt hat und in Sozialen Netzwerken vor ihm gewarnt wird, wurde bei der Polizei Neustadt ein Hinweistelefon eingerichtet. Es gingen eine Vielzahl von Meldungen über diverse Aufenthaltsorte des 61-Jährigen ein. Unter anderem wurde er in Maikammer und Edenkoben gesehen. In vielen Fällen konnte durch die Ermittlungen letztendlich nicht geklärt werden, ob der Mann sich an für ihn verbotenen Orten tatsächlich aufhielt.

Im Zeitraum zwischen der Entlassung und dem 17.08.2023 wurden mehrere behauptete Verstöße gegen die Führungsaufsicht zur Anzeige gebracht und überprüft. Bei der weit überwiegenden Anzahl der Anzeigen waren Straftaten nicht beweisbar. In drei Fällen konnten nach § 145a StGB (Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe) strafbare Handlungen aus Sicht der Staatsanwaltschaft hinreichend nachgewiesen werden. Aufgrund dessen erhob die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) am 08.09.2023 beim Amtsgericht Neustadt/Weinstraße Anklage gegen den 61-Jährigen. Mit Anklageerhebung beantragte die Staatsanwaltschaft ferner Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr, weil mit Zustellung der Anklageschrift an den 61-Jährigen zu befürchten war, dass er sich dem Strafverfahren entziehen und die Wahrheitsfindung erschweren werde.

Auch bei Staatsanwaltschaft Frankenthal und Polizeipräsidium Rheinpfalz löst die Tat tiefe Betroffenheit aus. Wir verstehen die Sorge und den Unmut, die sie in unserer Gemeinschaft auslöst. Gleichwohl müssen wir betonen, dass wir bei unserer Aufgabenerfüllung an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind. Im Rahmen dieser Vorgaben haben wir die uns zur Verfügung stehenden und taktisch sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft. pol

1. Update. Laut Polizei besteht nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der dringende Tatverdacht, dass der 61-jährige Entführer das Mädchen in seine Gewalt gebracht und anschließend sexuell missbraucht haben soll - noch bevor dieser von der Polizei gestellt werden konnte.

Edenkoben/Neustadt. Heute Morgen wurde eine Schülerin in Edenkoben entführt.  Die gewaltsam ins Auto gezerrte Gymasiastin konnte zwischenzeitlich von einer Sondereinheit der Polizei, der SEK, befreit werden. Laut Polizei war die Schülerin des Gymnasiums nicht zum Unterricht erschienen. Ihr Vater meldete sie daraufhin als vermisst. Zur gleichen Zeit meldete eine Zeugin ein verdächtiges Fahrzeug in der Nähe der Schule. Im Zuge einer Verfolgungsfahrt konnte die Polizei das Fahrzeug des Täters und den Fahrer stellen und das Mädchen in Sicherheit bringen. Der Fahrer des Fahrzeuges, ein 61-jähriger Neustadter, ist bereits mehrfach als Sexualstraftäter in Erscheinung treten. Die Ermittlungen der Polizei sind derzeit noch im Gange. mp

Reaktionen & Kommentare aus der Politik:
Oberbürgermeister Marc Weigel zur Gewalttat von Edenkoben: “Nehmen die Sicherheit an Schulen und Kitas fester in den Blick“

Politiker reagieren auf Missbrauchsfall: Sexualstraftat wirft Fragen auf
Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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