Als Hilfe für Gewerbetreibende in Speyer
Stadt verzichtet auf Gebühren

Die Stadt Speyer hat beschlossen, die Freisitzgebühren sowie die Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen von Geschäften für das gesamte Jahr 2021 zu erlassen. | Foto: Mario Cvitkovic/Pixabay
  • Die Stadt Speyer hat beschlossen, die Freisitzgebühren sowie die Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen von Geschäften für das gesamte Jahr 2021 zu erlassen.
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Speyer. Die Stadt Speyer hat beschlossen, die Freisitzgebühren sowie die Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen von Geschäften für das gesamte Jahr 2021 zu erlassen. Die Gebührenfreiheit soll sowohl für bestehende, als auch für alle neu beantragten Sondernutzungserlaubnisse gelten.

„Gastronomie wie Einzelhandel müssen seit einem Jahr und insbesondere nach dem zweiten Lockdown erhebliche wirtschaftliche Einbuße verzeichnen. Daher hat die Stadt bereits im Jahr 2020 mehrere Monate Mietfreiheit für Gewerbe in städtischen Räumlichkeiten gewährt“, wie Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler darlegt. So wurden im Rahmen des ersten Lockdowns im Jahr 2020 insgesamt 53.210 Euro und im Jahr 2021 mit dem zweiten Lockdown 98.551 Euro an Mietgebühren erlassen. Die Minderung der Mieten im Jahr 2021 entspricht der Höhe von knapp einem Drittel der Gesamtjahresmiete.

„Damit möchte die Stadt den durch die Pandemie stark gebeutelten Branchen Unterstützung bieten. Auch wenn im Frühjahr und Sommer diesen Jahres die Gastronomie wieder öffnen können sollte, wird dies sicherlich mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein. Die Nutzung der Außenflächen wird daher eine wichtige Rolle einnehmen, die nicht durch Gebühren belastet werden sollte“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung, auch die Freisitzgebühren zu erlassen.

„Da der Einzelhandel inzwischen wieder – zumindest temporär – für Laufkundschaft geöffnet hat, soll auch die Warenauslage nicht durch die Entstehung von Kosten beeinträchtigt werden. Wir verstehen die existenziellen Sorgen und Nöte der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler und versuchen, wo immer es möglich ist, Entlastung zu bieten.“ Jenen Gewerbetreibenden, die die Gebühr bereits bezahlt haben, wird sie zurück erstattet.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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