Stadt Speyer erlässt Gebühren
Gastronomie darf ab 13. Mai öffnen

Die Zeit der leeren Tische und Stühle in den gastronomischen Betrieben in Speyer geht zu Ende. | Foto: Pixabay
  • Die Zeit der leeren Tische und Stühle in den gastronomischen Betrieben in Speyer geht zu Ende.
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Speyer. Wie das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Mittwoch mitgeteilt hat, darf ab kommenden Mittwoch, 13. Mai, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln die Innen- und Außengastronomie wieder geöffnet werden. Eine Bewirtung ist nur an Tischen und nach Reservierung durch die Gäste erlaubt. Außerdem muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden.

Der Speyerer Stadtvorstand hat darüber hinaus beschlossen, den Gastronomiebetrieben die Freisitzgebühren für weitere zwei Monate, nämlich für Juni und Juli, zu erlassen. Damit entfallen die Zahlungen für einen Zeitraum von insgesamt vier Monaten. Darüber hinaus werden für den Einzelhandel die Jahresgebühren für die Warenauslage im innerstädtischen Bereich erlassen.

„Wir möchten damit der von den Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Gastronomie- und Einzelhandelsbranche entgegenkommen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass damit nur einem Teil der Gastronomen sowie der Einzelhändler geholfen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und kündigt gleichzeitig an, in den kommenden Tagen und Wochen das Gespräch mit den jeweiligen Interessensverbänden zu suchen, um gemeinsam weitere kommunale Maßnahmen zu erörtern. „Klar ist allerdings auch“, so die Stadtchefin weiter, „dass diese Maßnahmen durch Hilfen von Bund und Land ergänzt werden müssen“.

Mit Blick auf die anstehenden weiteren Öffnung appelliert Seiler: „Wir haben es durch die strengen Maßnahmen der letzten Wochen geschafft, die Infektionskurve abzuflachen. Gerade wenn wir jetzt die verständlicherweise herbeigesehnten Öffnungen veranlassen, ist es umso wichtiger, dass wir alle auf die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien achten. Denn nur, wenn sich die Zahl der Neuinfektionen weiterhin im Rahmen bewegt, können wir die Einschränkungen weiter lockern und die bereits veranlassten Lockerungen beibehalten“.

Die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die nötige Rechtsgrundlage schaffen wird, ist für den heutigen Freitagabend angekündigt. ps

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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