Rentenversicherung in Speyer informiert
Thema Hinterbliebenenrente
- Welche Rentenansprüche hat man, wenn der Partner verstorben ist?
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Rente. Die Leistungen der Rentenversicherung für Hinterbliebene, wie lange sie gezahlt werden oder welches Einkommen angerechnet wird, das sind Themen einer Informationsveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Am Mittwoch, 8. Mai, ab 17 Uhr geht es bei einem Informationsabend in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Eichendorffstraße 4-6, in Speyer um die Ansprüche von Hinterbliebenen.
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos, um Anmeldung wird jedoch gebeten telefonisch unter 06232 17-2881 oder per E-Mail unter aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. rk
Autor:Roland Kohls aus Mannheim |
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