Ausnahmeregelung endet am 31. März
Kein kostenloses Anwohnerparken mehr

Die Ausnahmeregelung, die Inhabern von Bewohnerparkausweisen das kostenlose Parken auf städtischen Parkflächen erlaubte, wird mit Ablauf des 31. März  aufgehoben. Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs werden ab dem 1. April wieder entsprechende Kontrollen durchführen. | Foto: Hans Braxmeier/Pixabay
  • Die Ausnahmeregelung, die Inhabern von Bewohnerparkausweisen das kostenlose Parken auf städtischen Parkflächen erlaubte, wird mit Ablauf des 31. März aufgehoben. Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs werden ab dem 1. April wieder entsprechende Kontrollen durchführen.
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Speyer. Im Dezember hatte die Stadtverwaltung Inhabern von Bewohnerparkausweisen vorübergehend die kostenlose Nutzung städtischer Parkflächen erlaubt. Mit der schrittweisen Öffnung des Einzelhandels seit Montag, 1. März, werden die Parkflächen wieder zunehmend für Kunden der innerstädtischen Geschäfte benötigt, so dass die Ausnahmeregelung mit Ablauf des 31. März  aufgehoben wird. Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs werden ab dem 1. April wieder entsprechende Kontrollen durchführen.

Weiterhin sei nochmals darauf hingewiesen, dass bereits abgelaufene Bewohnerparkausweise bei Kontrollen ebenfalls nur noch bis einschließlich 31. März nicht beanstandet werden und daher im Laufe des Monats verlängert werden sollten. Zu diesem Zwecke ist eine vorherige Terminvereinbarung in den Bürgerbüros der Stadt Speyer unbedingt erforderlich. Das Bürgerbüro Maximilianstraße ist unter der Rufnummer 06232 141333, das Bürgerbüro Industriestraße unter 06232 141334 erreichbar. Sollten Bürger telefonisch nicht durchkommen, ist eine Kontaktaufnahme und Terminbuchung auch per E-Mail an buergerbuero@stadt-speyer.de möglich.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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