Polizei Speyer gegen die Auto-Tuner-Szene
Getunte Autos im Visier von Verkehrskontrollen

Foto: Heike Schwitalla

Speyer. Oft ein Ärgernis für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer - so genannte Auto-Poser mit ihren getunten Fahrzeugen. Im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrskontrollmaßnahmen lenkte die Polizei Speyer gerade in den Monaten vor dem Jahreswechsel das Augenmerk verstärkt auf solche Fahrzeuge und ihre Nutzer. Eine Auto-Poser-Szene, wie sie beispielsweise in Mannheim oder Heidelberg erkannt wurde, ist im Dienstgebiet der Polizei Speyer derzeit erfreulicherweise nicht festzustellen. Dennoch konnten bei den im Zeitraum September - November verstärkt durchgeführten "Poser-Kontrollen" auch hier mehrfach Fahrzeuge angetroffen und kontrolliert werden, welche augenscheinlich optisch/technisch verändert wurden. Über einzelne Kontrollen und die in diesem Zusammenhang festgestellten Beanstandungen an den Fahrzeugen wurden bereits zurückliegend in der Presse berichtet. Festzustellen waren hierbei insbesondere Veränderungen am Fahrwerk und der Auspuffanlage, der Einbau von Distanzringen zur Verbreiterung der Fahrspur, der Austausch der Felgen bzw. dem Wechsel auf eine nicht eingetragenen Reifen/Felgenkombination oder die Vornahme von lichttechnischen Veränderungen der Marke "Eigenbau".

Die Bilanz der Polizei für die im Zeitraum September - November durchgeführten Kontrollen:

  • 17 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis durch die Vornahme technischer Veränderungen in genannter Form. Für die Betroffenen hatte dies zur Folge, dass ihnen die Weiterfahrt nur noch für die Vorführung ihres Fahrzeugs bei einer amtlichen Prüfstelle gestattet wurde
  • 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen abgefahrener Reifen bzw. einer eigenmächtig angebrachten Fenstertönungsfolie
  • 2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Fahrens unter Alkohol bzw. Drogeneinfluss gem. § 24a StVG, da bei den kontrollierten Verkehrsteilnehmern eine Alkohol-/Drogenbeeinflussung festgestellt werden konnte
  • 1 Strafanzeige wegen Urkundenfälschung (§ 263 StGB) hinsichtlich einer bei der Kontrolle vorgelegten Totalfälschung eines Gutachtens für den Verbau einer Auspuffanlage
  • 1 Strafanzeige wegen verbotenem Kfz-Rennen (§ 315d StGB)
  • 1 Sicherstellung / Abschleppung eines Fahrzeugs zur beweissicheren Begutachtung bei einer amtlichen Prüfstelle

Die Polizei wird daher auch zukünftig technisch veränderte Fahrzeuge und deren Nutzer im Fokus behalten, diesbezüglich Kontrollen durchführen und bei Feststellung von Ordnungswidrigkeiten / Straftaten entsprechende Verfahren gegen die Fahrzeugnutzer einleiten.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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