Viernheim ändert Hauptsatzung für Entscheidungen zum Bau-Turbo
Viernheim. In Viernheim kann der Magistrat künftig auch über einen weiteren Schritt bei Bauvorhaben entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am Freitag, 2. Oktober, die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ergänzt die Stadt in Paragraf 1 Absatz 3 der Hauptsatzung einen neuen Buchstaben g). Damit überträgt sie dem Magistrat die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde nach Paragraf 36a Baugesetzbuch nach der Richtlinie zur Erteilung der Zustimmung nach...