Mehr Geld für gelernte Kräfte
Neue tarifliche Untergrenze für Dachdecker

Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn.  Foto: IG BAU
  • Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Foto: IG BAU
  • hochgeladen von Andrea Kling

Pirmasens. Mehr Geld im Handwerk: Für die Dachdecker der Horebstadt gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze. Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst von 14,10 Euro pro Stunde, das sind 3,7 Prozent mehr als bisher, so die IG BAU Süd-West-Pfalz und ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen Gehaltsabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzende Marina Rimkus. Die IG BAU appelliert zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert verkaufen“, sagt die Gewerkschafterin. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in der Dachdeckerinnung ist. 

Außerdem bleibt die tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von 94 Euro pro Monat gesichert. Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. ak/ps

Autor:

Andrea Kling aus Pirmasens

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