Termine über das Terminvereinbarungssystem
Stadthaus Neustadt

 Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 sind für den Publikumsverkehr nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.  Foto: Pixabay
  • Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 sind für den Publikumsverkehr nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Foto: Pixabay
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Neustadt. Ab Montag, 24. Januar, öffnet das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 für den Publikumsverkehr nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Freie Öffnungszeiten entfallen bis auf Weiteres.
Die Bereiche Bürgerbüro, Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Ausländerbehörde und das Bauberatungszentrum greifen aufgrund der anhaltenden Corona-Situation wieder ausschließlich auf das Terminvereinbarungssystem unter https://www.neustadt.eu/termin zurück. Für persönliche Anliegen ist demnach ab Montag, 24. Januar, eine Terminvereinbarung erforderlich.
Pro Termin sind bis zu drei Dienstleistungen pro Bereich möglich, zu denen dann passende Zeitfenster ausgewählt werden können.
Daneben können Termine, unter anderem auch für sonstige Bereich, die nicht im Buchungssystem aufgeführt sind, weiterhin wie gehabt über die Telefon-Hotlines unter https://www.neustadt.eu/StadthausHindenburgstraße oder über die Mail-Adresse ordnung@neustadt.eu vereinbart werden. Es wird darum gebeten, bevorzugt die – für (fast) alle Bereiche – effektivere Online-Variante zu nutzen.
Personen, die einen Termin vereinbart haben, werden gebeten, nach Möglichkeit alleine zu erscheinen. Ein Zutritt ist derzeit nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Das heißt, die Gebäude dürfen noch von geimpften, genesenen oder getesteten Personen betreten werden. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahren.
Kontrolliert wird der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder das Testzertifikat an den Eingängen. Beim Testzertifikat muss es sich um einen PoC-Schnelltest einer zertifizierten Schnelltest-Stelle oder um einen PCR-Test handeln. Das Zertifikat darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest genügt nicht. Zusätzlich bestehen weiterhin die geltende Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot.
Eine Übersicht der Teststellen im Neustadter Stadtgebiet unter www.neustadt.eu/testen. cd/ps

Autor:
Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße
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