Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz: Briefwahlausgabe im Rathaus Neustadt gestartet

Bequem wählen per Brief: Neustadt öffnet Briefwahlausgabe | Foto: Heike Schwitalla
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Neustadt. Die Stadt Neustadt informiert, dass die Briefwahlausgabe für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz seit Montag, 2. Februar 2026, im Rathaus eröffnet ist. Der Zugang erfolgt über den Juliusplatz. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig persönlich zu beantragen und auf Wunsch direkt vor Ort zu wählen.

Öffnungszeiten der Briefwahlausgabe:

  • Montag bis Mittwoch: 8 – 16 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 – 18 Uhr
  • Freitag: 8 – 13 Uhr
  • Zusätzlich ist die Briefwahlausgabe am Samstag, 14. März 2026: 8.30 – 13 Uhr

Erforderliche Unterlagen:

Für die Beantragung der Briefwahl sind folgende Dokumente notwendig:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden),
  • gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht, wenn Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte beantragt werden.

Wichtige Hinweise zur Beantragung:

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20. Februar 2026 verschickt. Für die Beantragung der Briefwahl ist die Wahlbenachrichtigung jedoch nicht zwingend erforderlich – ein gültiges Ausweisdokument reicht aus.

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:

  • Persönlich in der Briefwahlausgabe im Rathaus,
  • Online über OLIWA (Online Wahlscheinantrag),
  • Per E-Mail an briefwahl@neustadt.eu.

Beantragung per E-Mail:

  • vollständiger Vor- und Nachname,
  • vollständige Anschrift,
  • Geburtsdatum,
  • gegebenenfalls abweichende Versandanschrift,
  • optional Telefonnummer für Rückfragen.

Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich nicht zulässig.

Beantragung per Vollmacht:

Eine bevollmächtigte Person kann höchstens vier Wahlberechtigte vertreten, muss mindestens 16 Jahre alt sein und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Das Wahlrecht ist höchstpersönlich, daher ist für die Briefwahl eine konkrete Vollmacht erforderlich – Generalvollmachten sind nicht zulässig.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße empfiehlt allen Wahlberechtigten, die Möglichkeit der frühzeitigen Briefwahl zu nutzen, um ihre Stimme bequem und sicher abzugeben.

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Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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