Kontrolle von Lastkraftwagen
Untersagung der Weiterfahrt

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A61. Am Samstag, 11. Juli, konnte gegen 12.30 Uhr durch die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim ein Sattelzuggespann mit griechischer Straßenverkehrszulassung, welcher die Bundesautobahn 61 zwischen dem Autobahnkreuz Ludwigshafen und dem Autobahnkreuz Mutterstadt in Fahrtrichtung Speyer befuhr, mit Schieflage nach rechts fahrend festgestellt werden.
Zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges und der Ladungssicherung wurde das Fahrzeug auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Dannstadt-West einer Verkehrskotrolle unterzogen. Unter Vorlage von Frachtpapieren und nach Inaugenscheinnahme der Ladefläche wurde festgestellt, dass die Ladung fehlerhaft gesichert wurde. Bei der Überprüfung des im Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreibers konnte festgestellt werden, dass die Prüffrist überschritten gewesen ist. Diese müssen mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren durch eine Fachwerkstatt überprüft werden.
Auch bei der Kontrolle der Fahreraktivitäten (Lenk- und Ruhezeiten) konnten bei dem 72 Jahre alten Fahrzeugführer mehrere Verstöße festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund unterbaden die Autobahnpolizeibeamten dem Fahrzeugführer die Weiterfahrt mit dem Sattelzuggespann und erhoben zur Sicherung des zu erwartenden Bußgeldes eine Sicherheitsleistung.

Die Polizei weißt darauf hin, dass die Ladung so zu sichern ist, dass sie auch bei verkehrsüblichen Fahrzuständen weder verrutscht, um- oder herabfällt. Auch Vollbremsungen und Ausweichmanöver zählen zu diesen Fahrzuständen. Das Verhalten der Verantwortlichen trägt daher maßgeblich dazu bei, wenn es darum geht, gefährliche Situationen und folgenreiche Unfälle zu vermeiden. Die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim weder auch in Zukunft eine klare Kante gegen Ladungssicherungsmuffel zeigen und diese gegebenenfalls an ihrer Weiterfahrt hindern. (Polizeiautobahnstation Ruchheim / Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße)

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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