Mannheimer Gericht prüft Rundfunkbeitrag: Was sich jetzt ändern könnte
- Darf man den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint? (Symbolbild)
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Mannheim. Kann der Rundfunkbeitrag verweigert werden, wenn das Programm des öffentlich rechtlichen Rundfunks als einseitig empfunden wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun erstmals ein Verwaltungsgerichtshof. In Baden Württemberg prüft der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag.
Die Verhandlungen beginnen am Dienstag, 14. April, und sollen bis Donnerstag, 16. April, dauern. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025. Dieses hatte grundsätzlich ermöglicht, auch die Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im Gesamtprogramm des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu prüfen.
Wer klagt gegen den Rundfunkbeitrag
Neun Privatpersonen wenden sich gegen Bescheide des Südwestrundfunks. Der Sender fordert ausstehende Rundfunkbeiträge ein. In den Vorinstanzen vor Verwaltungsgerichten im Südwesten waren die Kläger bereits gescheitert.
Die Kläger argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei eigentlich eine Steuer. Für eine solche Abgabe fehle den Bundesländern die gesetzgeberische Zuständigkeit. Vor allem kritisieren sie jedoch eine aus ihrer Sicht fehlende Ausgewogenheit in der Berichterstattung. Ihrer Meinung nach würden linke Parteien und progressive Positionen bevorzugt dargestellt. Zudem werfen sie dem öffentlich rechtlichen Rundfunk einen ineffizienten Umgang mit Geld vor.
Hohe Hürden für eine erfolgreiche Klage
Ein Urteil zugunsten der Kläger gilt unter Fachleuten als unwahrscheinlich. Medienrechtler Wolfgang Schulz vom Leibniz Institut für Medienforschung verweist auf sehr hohe rechtliche Anforderungen.
Der Rundfunkbeitrag wäre demnach nur dann unzulässig, wenn im gesamten Angebot des öffentlich rechtlichen Rundfunks über längere Zeit Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit gröblich verfehlt würden.
Einzelne kritisierte Sendungen reichen dafür nicht aus. Auch journalistische Fehler oder persönliche Unzufriedenheit mit Programmen gelten rechtlich nicht als ausreichender Nachweis.
Nachweis gilt als besonders schwierig
Eine solche Schieflage zu belegen ist laut Experten methodisch äußerst aufwendig. Das Programmangebot der Rundfunkanstalten sei sehr groß. Eine umfassende Untersuchung erfordere meist wissenschaftliche Analysen oder Gutachten.
Zudem könne eine als verzerrt empfundene Berichterstattung auch Ergebnis einer journalistischen Bewertung sein. Diese redaktionelle Einordnung ist ebenfalls durch die Verfassung geschützt.
Welche Folgen das Urteil haben könnte
Sollte der Verwaltungsgerichtshof die Klagen abweisen, könnten die Kläger noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Kommt das Gericht dagegen zu dem Schluss, dass das Programm des öffentlich rechtlichen Rundfunks tatsächlich grob unausgewogen ist, müsste die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Dieses hatte bereits 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Eine inhaltliche Prüfung des Programms spielte damals jedoch keine Rolle. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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