Kindergeld über 18: In diesen Fällen bekommen Familien weiter Geld
- Auch nach dem 18. Geburtstag kann für Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen weiter Kindergeld gezahlt werden.
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Kindergeld. Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiter Kindergeld gezahlt werden – etwa während Ausbildung, Studium, FSJ oder Arbeitssuche. Familien müssen dafür jedoch bestimmte Fristen und Nachweise beachten.
Grundsätzlich wird Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch jedoch auch darüber hinaus weiter. Darauf weist die Familienkasse hin.
Kindergeld kann unter anderem weitergezahlt werden, wenn das volljährige Kind:
• eine Schule besucht
• eine Ausbildung macht
• studiert
• ein Praktikum absolviert
• einen Freiwilligendienst leistet
• oder auf einen Ausbildungs- beziehungsweise Studienplatz wartet.
Damit die Zahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen, erhalten Familien bereits drei Monate vor dem 18. Geburtstag ihres Kindes ein Schreiben der Familienkasse mit Zugangsdaten für den Online-Kindergeld-Service.
Wichtig ist, dass erforderliche Nachweise – zum Beispiel eine Studien- oder Ausbildungsbescheinigung – möglichst frühzeitig digital eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung spätestens sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag, kann das Kindergeld in der Regel nahtlos weitergezahlt werden.
Auch Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten können berücksichtigt werden – allerdings nur für maximal vier Monate. Voraussetzung ist, dass die nächste Ausbildung oder das Studium zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnt.
Selbst während der Arbeitssuche kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dafür muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitsuchend melden.
Weitere Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es online unter:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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