Vorgehen gegen Raser muss jederzeit rechtsgültig sein
Zurück zur alten Rechtslage

Polizeibehörden und Bußgeldstelle arbeiten ab sofort wieder auf Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung  | Foto: Christine Sponchia/Pixabay
  • Polizeibehörden und Bußgeldstelle arbeiten ab sofort wieder auf Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung
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Rheinland-Pfalz. In einer Videokonferenz des Bundesverkehrsministeriums mit den Innen- und Verkehrsministerien der Länder hat das Bundesministerium gestern mitgeteilt, dass die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung, die am 28. April in Kraft getreten war, aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Laufende Bußgeldverfahren seien deshalb nach der alten Rechtslage vor dem 28. April abzuwickeln.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat noch am gleichen Tag die Polizeipräsidien, die Zentrale Bußgeldstelle des Landes sowie die kommunalen Bußgeldbehörden auf diesen Umstand hingewiesen. Polizeibehörden und Bußgeldstelle arbeiten ab sofort wieder auf Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung Ende April. „Eine direkte Reaktion war notwendig. Die Polizeibeamtinnen und -beamten müssen sich im Einsatz auf eine gültige rechtliche Regelung berufen können. Allerdings hat uns der Bundesverkehrsminister einen Bärendienst erwiesen“, so Innenminister Roger Lewentz.

Die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmer auf rheinland-pfälzischen Straßen war 2019 mit 153 auf einen historischen Tiefststand gesunken. Kein Kind starb 2019 bei einem Verkehrsunfall. Zugleich ging auch die Zahl der Verletzten bei einer ungefähr gleichbleibenden Zahl von Verkehrsunfällen zurück. „Der überaus positive Trend zeigt, dass die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz auf einem hohen Niveau ist und wir mit der gezielten Bekämpfung der Hauptunfallursachen absolut richtig vorgehen“, sagte Lewentz. Bei den Hauptursachen für Unfälle mit Personenschaden ist in fast jedem fünften Fall (18 Prozent) zu hohe Geschwindigkeit ausschlaggebend.

„Insbesondere auf den Autobahnen haben wir seit Einführung der semimobilen Messanlagen, der sogenannten Trailer, die Geschwindigkeitsüberwachung intensiviert. Die Ergebnisse zeigen, dass diese intensiven Kontrollen der richtige Weg sind“, betonte der Minister. „Natürlich entfalten die Maßnahmen ihre Wirkung nur dann, wenn ausgesprochene Fahrverbote gegen Raser auf Basis des Bußgeldkataloges des Bundesverkehrsministers auch rechtsgültig sind.“ Seit der Verschärfung bei Geschwindigkeitsverstößen am 28. April waren allein in Rheinland-Pfalz rund 5300 Bußgeldbescheide mit Fahrverbot aufgrund zu hoher Geschwindigkeit erlassen worden. 2200 davon sind bereits auf Basis der geänderten Bußgeldkatalog-Verordnung vom 28. April rechtskräftig geworden.

Das Bundesverkehrsministerium hat angekündigt, eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums einzuholen, wie mit abgeschlossenen Verfahren umgegangen werden kann, in denen bereits rechtskräftige Bußgeldbescheide ergangen sind. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.mdi.rlp.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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