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Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist auch der richtige Versicherungsschutz wichtig   | Foto: ELG21/Pixabay
  • Für Geflüchtete aus der Ukraine ist auch der richtige Versicherungsschutz wichtig
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Rheinland-Pfalz. Genaue Zahlen sind schwer zu schätzen, aber das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) geht zurzeit von über drei Millionen Ukraine-Flüchtlingen aus. Wie viele Geflüchtete in Deutschland Schutz suchen, ist ebenfalls nicht bekannt, da ukrainische Staatsbürger kein Visum benötigen, um in Deutschland einzureisen. Fest steht, dass die Menschen Hilfe und Unterstützung benötigen. Neben der Bereitstellung von Wohnraum, Kleidung oder Hygieneartikeln ist es vor allem auch wichtig, dass die Flüchtlinge den richtigen Versicherungsschutz bekommen. Die ARAG Experten mit einem Überblick:

Medizinische Hilfe

Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten – auch wenn sie kein Asyl beantragen müssen – die gleichen medizinischen Leistungen wie auch Asylbewerber. Dabei werden zum Beispiel akute Erkrankungen behandelt; es besteht beispielsweise Anspruch auf Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen, auf benötigte Medikamente und in notwendigen Einzelfällen auf eine Psychotherapie. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Geflüchtete von Zuzahlungen und Mehrkosten befreit sind. Die dafür nötigen Behandlungsscheine werden von den Kommunen ausgestellt. In vielen Bundesländern erhalten ukrainische Flüchtlinge auch eine elektronische Gesundheitskarte von der Kommune, vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Vereinbarung über dieses vereinfachte Verfahren zwischen den jeweiligen Bundesländern und den Krankenkassen.

Hilfe für Mütter und Schwangere

Es sind vor allem Mütter mit Kindern und Schwangere, die aus der Ukraine fliehen und Schutz in Nachbarländern und in Deutschland suchen. Um ihnen möglichst schnell Orientierung und Sicherheit in Deutschland zu geben, hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtige Informationen für Schwangere und Familien auf Ukrainisch, Russisch und Englisch zusammengestellt. Die Liste wird nach Auskunft der Experten fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Das NZFH wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Haftpflichtversicherung für Geflüchtete

Neben der Krankenversicherung gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Sie sichert unter anderem Missgeschicke im Alltag ab. In der Regel sind Geflüchtete automatisch mitversichert, wenn sie in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen wurden. Viele Versicherer haben darüber informiert, dass sie sich hier ohnehin kulant zeigen werden. In einigen Kommunen ist es auch möglich, eine Sammelversicherung abzuschließen. Dabei zahlt die Gemeinde einen Pauschalbetrag für alle aufgenommenen Flüchtlinge an den kooperierenden Versicherer.

Kfz-Haftpflichtversicherung für Geflüchtete

Viele Fahrzeuge ukrainischer Flüchtlinge haben vermutlich keinen gültigen Versicherungsschutz und dürften eigentlich nicht auf deutschen Straßen fahren. Aufgrund der Notlage übernimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) daher zunächst bis zum 31. Mai alle Kfz-Schäden für geflüchtete Ukrainer. Im Schadensfall müssen sich Betroffene laut ARAG Experten an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden, das Schäden nach einem Unfall mit ausländischer Beteiligung abwickelt.

Job-Angebote für Geflüchtete

Mehrsprachige Online-Portale helfen Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und unbürokratisch, einen Job zu finden. Dabei verweisen die Experten auf die Plattformen „jobs4ukraine“ und „jobaidukraine“, wo Jobsuchende bereits vorhandene Stellenangebote anschauen und Unternehmen kostenfrei Stellen inserieren können.

Corona-Impfung für Geflüchtete

Die Experten weisen darauf hin, dass Corona-Impfungen nur dann gültig sind, wenn sie mit Vakzinen durchgeführt sind, die in der Europäischen Union zugelassen sind. Impfungen zum Beispiel mit Sputnik V oder Impfstoffen von Sinovac oder Sinopharm gehören nicht dazu. Betroffene müssen sich daher erneut gegen Covid-19 impfen lassen. ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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