Tollwut bei Hund aus Kreis nachgewiesen: Tier stirbt nach Quarantäne
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Dannstadt-Schauernheim. Im Rhein-Pfalz-Kreis hat ein Hund aus Dannstadt-Schauernheim Tollwut gehabt. Das Tier starb nach kurzer Quarantäne. Die Veterinärbehörde hat nach eigenen Angaben alle Kontakte ermittelt und informiert.
Der Tollwut-Erreger RABV wurde nach Untersuchungen bei dem verstorbenen Hund nachgewiesen. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht für weitere Tiere im Rhein-Pfalz-Kreis derzeit keine Gefahr.
Unterlagen könnten nicht zum Tier gepasst haben
Der Hund stammte aus Russland und kam über eine Internetplattform von einer russischen Organisation nach Deutschland. Er wurde zusammen mit weiteren Hunden und Katzen transportiert, die auch für Österreich, die Schweiz, Belgien und Frankreich bestimmt waren. In das Zuständigkeitsgebiet der Kreis-Veterinärbehörde kamen aus diesem Transport laut Kreis keine weiteren Tiere.
Nach Angaben der Kreisverwaltung waren die für die Überführung erforderlichen Papiere, nach denen der Hund gegen Tollwut geimpft war, sowie der implantierte Chip zunächst nicht zu beanstanden. Im Nachhinein besteht allerdings der Verdacht, dass das Alter des Tieres nicht korrekt angegeben wurde und dem Hund andere Papiere zugeordnet wurden. Dann wäre das Tier demnach nicht gegen Tollwut geimpft gewesen.
Wie die Kreisverwaltung mitteilt, informierte sie über das Schnellwarnsystem des Bundes und der Länder alle betroffenen Veterinärämter. Das Gesundheits- und das Veterinäramt informierten zudem weitere betroffene Behörden, Einrichtungen und das Umweltministerium und arbeiteten eng abgestimmt zusammen. Bei Bedarf rieten die Behörden zu einer Tollwutimpfung.
Der Hund war Ende Januar operiert worden und zeigte nach der Narkose neurologische Auffälligkeiten, die nach der Entlassung aus der Tierklinik anhielten. In Absprache mit dem Veterinäramt kam das Tier noch am selben Tag in die Quarantänestation eines Tierheims in der Region. Dort verstarb es in der darauffolgenden Nacht.
Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz. Die Veterinärbehörde rät weiterhin allen Halterinnen und Haltern von Hunden und Freigänger-Katzen zur Tollwutimpfung. Im Tierreiseverkehr ist die Tollwutimpfung verpflichtend.
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |