Carl-Wurster-Platz vor dem Aus? Debatte um NZ-Vergangenheit und die Schuldfrage

Carl Wurster ist Ehrenbürger der Stadt und Ex-BASF-Vorstandschef. Nach ihm ist dieser Platz benannt.  | Foto: JG
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  • Carl Wurster ist Ehrenbürger der Stadt und Ex-BASF-Vorstandschef. Nach ihm ist dieser Platz benannt.
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Ludwigshafen. Im Juni wurde auf Antrag der Linken die Umbenennung des Carl-Wurster-Platzes in mehreren Ausschüssen diskutiert. Ex-BASF-Vorstandschef Professor Wurster soll in NS-Verbrechen verstrickt gewesen sein. Die Redaktion hat mit dem Historiker Stephan Lindner eine Zeitreise zu den Nürnberger Prozessen von 1947 gemacht. Wie ist es Wurster dort ergangen?

Von Julia Glöckner

Auch wenn der Antrag der Linksfraktion vorerst zurückgestellt wurde, weil OB Blettner den immensen Verwaltungsaufwand neuer Straßennamen betonte und einzelne Umbenennungen gesammelt behandeln will, bleibt die Frage nach der Schuld Wursters bestehen. Er ist Namensgeber für das Eingangstor zum Hemshof und Ehrenbürger der Stadt.

Professor Lindner hat intensiv zu den IG-Farben-Prozessen in Nürnberg geforscht. „Wenn man versucht, die Komplexität der Beweisführungen darzulegen, dann wird es schwierig mit klaren Schuldzuweisungen und Verantwortlichkeiten“, erklärt Lindner. Die komplexen Fälle der 23 Beschuldigten der IG Farben, einer BASF-Tochter, füllten hunderte Akten und beschäftigten Anklage und Gericht über Jahre hinweg.

Die Freisprüche von Wurster und neun weiteren IG-Farben-Managern in allen Anklagepunkten gründeten sich teils auf die Unschuldsvermutung, die besagt: „im Zweifel für den Angeklagten“. 13 IG-Manager wurden zu Haftstrafen zwischen anderthalb und acht Jahren verurteilt. Das Gericht sah ihre Schuld an Beteiligungen an Plünderungen nach Eroberungen sowie an brutaler Sklaverei und der Ausbeutung von Menschen in Zwangsarbeiterlagern und im NS-Arbeitslager bei Auschwitz als erwiesen an.

Anklage forderte Todesstrafe

Den 23 IG-Managern wurden die Planung und Führung von Angriffskriegen, Plünderung sowie Mitgliedschaft in der SS vorgeworfen. Die Anklage lautete außerdem auf Versklavung ausländischer Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge sowie auf Folterung, Misshandlung und Mord an versklavten Menschen. „Vor Gericht sollte die Frage geklärt werden, wer Täter, Beihelfer, zustimmender Teilnehmer, Mitplaner oder Angehöriger einer an der Ausführung beteiligten Organisation war", erklärt Professor Stephan Lindner. Dies je nach Rolle, Verantwortlichkeit und Entscheidungsbefugnis innerhalb der IG sowie im Regime.

Das Urteil und seine Begründung

Laut Gericht hatte keiner der Angeklagten den Angriffskrieg mitgeplant und entfesselt. Auf Grundlage der Einschätzung, dass die Angeklagten keine Entscheider im Regime, sondern lediglich Geführte und damit Mitläufer gewesen seien, sprach das Gericht die Führungsriege der IG in diesem Punkt frei. Auch die drei SS-Mitglieder wurden nicht wegen ihrer Mitgliedschaft zu höheren Straften verurteilt als später wegen Versklavung und Plünderung, obwohl die SS als kriminelle Organisation galt.

Sieben Manager wurden wegen Raub und Plünderung verurteilt. „Es gab für den Ablauf der Maßnahmen [zur Aneignung ausländischer Standorte und Produktionsgüter] einen gut ausgearbeiteten Plan“, heißt es im Urteil. „Die IG hätte sich nach Eroberungen bereichert und der Konzern sei gewachsen.“ Insgesamt wurden 13 Manager wegen Beteiligung an Plünderungen verurteilt. 

Versklavung, Folter, Mord

Beim Streitpunkt der Versklavung und Folter beriefen sich die Angeklagten auf den „Befehlsnotstand“. Sie hätten unter Druck und Zwang des Regimes gestanden. Das Gericht erkannte den Befehlsnotstand grundsätzlich an: "Kritik zog im Terrorregime Sanktionen nach sich, Verweigerung galt als Sabotage", heißt es im Urteil. Allerdings wurde er nicht in allen Fällen vollständig anerkannt. Für 13 Angeklagte führte er nicht zum Freispruch, sondern wirkte lediglich strafmildernd. Diese Beschuldigten hätten zwar das Sklavenarbeiterprogramm der NS-Führung umsetzen müssen, es habe aber in ihrer Entscheidung gelegen, wie sie dies im Detail taten. Die Richter sahen zudem eine gewisse Eigeninitiative beim Einsatz von KZ-Häftlingen für schwere Arbeit und damit eine Mitschuld daran, das Los der unterernährten und teils erkrankten Menschen weiter zu verschlimmern.

So seien Ambos, Bütefisch und Dürrfeld am Plan beteiligt gewesen, „die Arbeitskraft mit KZ-Häftlingen zu ergänzen“, schreibt Lindner in seiner Monografie. Sie hätten mitentschieden, Werk und Kohlegrube in direkter Nachbarschaft zum KZ-Lager zu bauen, weil es im Krieg an Arbeitskräften fehlte. Bei der Standortwahl sei die Nähe zum KZ ein wichtiger Faktor gewesen. Ter Meer habe Auschwitz sogar besichtigt, und es sei laut Urteil seine Entscheidung gewesen, KZ-Häftlinge für die Arbeit anzufordern. „Manche Manager hatten Regimeentscheidungen voll ausgenutzt und Vorteil daraus gezogen, sie waren damit mitverantwortlich für den Ausbau der Arbeitsbedingungen“, heißt es im Urteil. Die Manager trugen damit laut Gerichtsurteil Mitschuld an der schweren Arbeit, auch wenn sie Schritte unternommen hätten, diese zu erleichtern. Der Einsatz ausländischer Zwangsarbeiter wurde im Unterschied zur Beschäftigung von KZ-Insassen als Kriegsverbrechen und nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewertet.

Der Mordvorwurf hielt vor Gericht nicht stand. Die Beweise dafür, dass die Angeklagten wussten, dass das Giftgas Zyklon B zur Vernichtung von Juden geliefert wurde, reichten nicht aus. Zugute kam den Angeklagten außerdem, dass sie die Versendung von Medikamenten einstellten, sobald sich der Verdacht gesetzeswidrigen Verhaltens auftat.

Hohe Haftstrafen

„Die höchsten Haftstrafen erhielten die Angeklagten, die für die Verbrechen in Auschwitz hauptsächlich mitverantwortlich waren sowie die Top-Manager: Dürrfeld, Ambos, Krauch, ter Meer“, stellt Lindner fest. Wurster leitete dagegen das IG-Farben-Werk in Ludwigshafen, in dem ebenfalls ausländische Zwangsarbeiter arbeiteten. Dieses Werk war ein Schwesterwerk des Auschwitz-Werks und für dieses verantwortlich. Laut Professor Lindner ist es „aufgrund seiner herausragenden Position nahezu auszuschließen, dass er nicht wusste, was in Auschwitz passierte.“ Es sei jedoch ein Unterschied, Mitwisser und Mittäter zu sein. Einer der Richter, Herbert, habe damals an die gesamte strafrechtliche Mitverantwortung des Vorstands geglaubt. Er habe sich jedoch gegen die drei anderen Richter jedoch nicht durchsetzen können.

Freispruch Carl Wursters: Verteidiger zog alle Register

Die Strafverteidiger, die an der Seite der IG-Manager kämpften, waren alle exzellente Juristen, von denen fast alle NSDAP-Mitglieder gewesen seien – sei es aus Karrieregründen oder anderen Motiven. Wursters Anwalt war eine absolute Ausnahme. „Als vom Nationalsozialismus verfolgter und ins Exil gegangener Sozialdemokrat hatte Dr. Wagner eine ausgezeichnete Position und Reputation bei allen am Prozess Beteiligten“, erzählt Lindner. Wagner erklärte im Eröffnungsplädoyer, dass er angesichts seiner 14-jährigen Exilvergangenheit Wursters Mandat angenommen habe, weil es ihm um Wahrheit und Gerechtigkeit gehe. Das Gericht habe sich „in einem Gestrüpp" von Argumentationsketten verirrt.

Er betonte, dass Wurster sich unter dem Zwang der NS-Behörden am Zwangsarbeiterprogramm habe beteiligen müssen und verpflichtet worden sei, die Arbeiter aufzunehmen. Widerstand sei unmöglich und sinnlos gewesen. Die Zwangsarbeiter hätten nicht Hass, sondern Dankbarkeit für Wurster empfunden. Bei den amerikanischen und französischen Besatzungsbehörden sei er ebenso geschätzt gewesen wie in der Bevölkerung und bei Mitarbeitern, die einen Sympathiestreik organisiert hätten, als Wurster von Ludwigshafen nach Nürnberg gebracht wurde. Wagner plädierte, mit dem Freispruch den Menschen den Glauben an Recht und Gerechtigkeit zurückzugeben, den es in der jungen Demokratie nach Terror und Krieg so dringen brauchte. 

Der Vorplatz des Hemshof wird also vorerst nach dem Heidelberger Chemieprofessor benannt bleiben, auch wenn sich seine Schuld heute noch schwieriger feststellen lässt als 1947 in Nürnberg. Heute säumen Bauzäune und Zweckbauten aus der Nachkriegszeit den Platz. Betonpflanzkübel aus den 70ern, als betondominierte Optik Mode war, und ein stillgelegter Brunnen erinnern vage an die Schlote der BASF und daran, dass der Platz einem berühmten BASF-Vorstandschef gewidmet sein könnte. Wie der Platz künftig aufgewertet wird, dürfte sich mit der Bebauung der neuen Quartiere rund um die Kohl-Allee zeigen. jg

Anklage machte in Nürnberg Fehler

Gericht und die exzellenten Verteidiger warfen der Anklage vor, dass sich die Anklageschrift wie eine gegen die IG Farben las und von Kollektivverschuldung ausging. Das Gericht forderte, die individuelle Verantwortlichkeit in jedem einzelnen Fall zu klären. Die Verteidiger argumentierten, dass man beliebig weitere Schuldige finden könnten. Man warf den Angeklagten etwa vor, während der Aufrüstung eng mit dem Regime zusammengearbeitet zu haben. Sie seien am Plan der Eroberung beteiligt gewesen. Daher kam es zum Anklagepunkten der Entfesselung eines Angriffskriegs und der Bedrohung des Friedens. Die Umsätze der IG Farben wuchsen während der Aufrüstung und der Ausbeutung jüdischer Zwangsarbeiter laut Stephan Lindner um das Fünffache. Bei Kriegsende waren von 333.000 Arbeitern die Hälfte Zwangsarbeiter.

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Carl Wurster ist Ehrenbürger der Stadt und Ex-BASF-Vorstandschef. Nach ihm ist dieser Platz benannt.  | Foto: JG
Carl-Wurster-Platz | Foto: JG
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Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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