AfD-Kandidat darf nicht auf Stimmzettel – Gericht lehnt Eilantrag ab

- Joachim Paul fiel in Reden und im Wahlkampf mit rechtspopulistischen Äußerungen auf. Das gibt Gericht und Wahlausschuss Anlass zum Zweifel an der Eignung als OB-Kandidat.
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Ludwigshafen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt lehnte gestern, am 18. August, den Eilantrag des AfD-Kandidaten ab, der darauf zielte, nach Nichtzulassung wieder antreten zu dürfen.
Die Verwaltung wird nun die Stimmzettel ohne den Antragsteller drucken lassen und die Wahlvorbereitungen weiter ordnungsgemäß fortsetzen. Nach eigenen Angaben hatte das Gericht keine Verfahrensfehler finden können.
"Gemessen an diesem Maßstab sind keine Umstände dafür glaubhaft gemacht und es ist auch sonst nicht erkennbar, dass der Ausschluss des Antragstellers von der Wahl zum Oberbürgermeister an einem offensichtlichen Fehler leidet und die Zurückweisung des Wahlvorschlages offensichtlich rechtswidrig war", begründete das Gericht den Beschluss.
Der Wahlausschuss hatte am 5. August in seiner Sitzung mit Mehrheit beschlossen, den Bewerber der AfD nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Hintergrund sind Zweifel daran, dass der Bewerber die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllt.
Konkret geht es dabei um die Frage der Verfassungstreue, nämlich, ob der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. "Diese vorstehende Erkenntnisse über die politischen Aktivitäten des Antragstellers lassen indessen die Zweifel des Wahlausschusses an einem jederzeitigen Eintreten des Antragstellers für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes im Falle seiner Wahl zum Oberbürgermeister nachvollziehbar erscheinen", so das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss weiter. Ob diese Zweifel des Wahlausschusses für den Ausschluss des Antragstellers ausreichend sind, bleibt der inhaltlichen Prüfung im nachträglichen Rechtsschutzverfahren vorbehalten. jg/red
Weitere Informationen:
Voraussichtlich am 8. September öffnet das Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a). Briefwahl kann bereits seit 11. August persönlich, schriftlich oder digital beantragt werden.
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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