Freund hält Näherungsverbot nicht ein: Richter verhängt Haft bis Sonntag

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Ludwigshafen. Nachdem die Polizei einem 49-Jährigen verboten hatte, sich seiner Freundin nach einer Gewalttat zu nähern und dieser sich daran nicht hielt, hat ein Richter gestern Langzeitgewahrsam bis Sonntag verhängt.
Am Sonntag, 23. Februar, war es zu der Auseinandersetzung in der Wohnung der Freundin gekommen. Der 49-Jähriger hatte seine Lebensgefährtin geschlagen. Die alarmierten Polizeikräfte erließen eine polizeiliche Verfügung zum Schutz vor Gewalt und wiesen den Mann unter anderem an, die Wohnung seiner Freundin für die nächsten zehn Tage nicht zu betreten. Bereits am nächsten Tag trafen Polizeikräfte den 49-Jährigen wieder in der Wohnung an. Nachdem er erneut einen Platzverweis erhalten hatte, kam er wieder zurück zu der Wohnung seiner Lebensgefährtin. Daraufhin wurde der Mann auf richterliche Anordnung bis zum 2. März in Langzeitgewahrsam genommen.
Der Polizei kommt im Umgang mit häuslicher Gewalt als ständig erreichbare und schnell verfügbare Organisation eine entscheidende Rolle zu. Prävention, konsequente Strafverfolgung sowie weitreichender Opferschutz und Opferhilfe sollen Opfern von häuslicher Gewalt effektiven Schutz gewähren.
Wenn auch Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns der Polizei auf. Bei allen Polizeidienststellen stehen Ihnen speziell geschulte Ansprechpartner zur Verfügung. Daneben finden Sie unter https://s.rlp.de/CRC14 Ansprechpartnerinnen und Hilfsangebote für Frauen mit Gewalterfahrung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Internet zur Opferhilfe bei Gewalttaten unter https://s.rlp.de/S7lLb, beim Weißen Ring unter https://weisser-ring.de/haeuslichegewalt, beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 beziehungsweise https://www.hilfetelefon.de/ oder auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter www.gewalt.rlp.de.
In akuten Bedrohungssituationen wählen Sie die Notrufnummer 110. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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