Abfallentsorgung
EWW Landau verschickt Jahresbescheide

Ab 2024 deutlich spürbare Gebührenentlastung bei der Abfallentsorgung  | Foto: Gisela Böhmer
  • Ab 2024 deutlich spürbare Gebührenentlastung bei der Abfallentsorgung
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Landau/Landkreis SÜW. Im Landkreis Südliche Weinstraße werden ab Donnerstag, 18. Januar, die jährlichen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung versendet. In diesem Jahr werden 39.357 Bescheide vom Eigenbetrieb Wertstoffwirtschaft (EWW) und damit 140 mehr als im Vorjahr in den Briefkästen der Bürgerinnen und Bürger landen.

Wer seinen Bescheid mit dem Vorjahresexemplar vergleicht, wird feststellen: Die Gebühren 2024 wurden deutlich gesenkt. Möglich gemacht hat dies die sparsame Wirtschaftsführung, eine vorsichtige und vorsorgende Kalkulation, verlässliche Grundlagenzahlen, die korrekte Erfassung und Berechnung aller Müllgefäße sowie nicht zuletzt die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger bei Abfalltrennung und Abfallvermeidung. „Wir freuen uns, in Zeiten der allgegenwärtigen Preissteigerungen unseren Bürgerinnen und Bürgern im Bereich Müllgebühren entgegenkommen zu können“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Bitte Angaben im Bescheid prüfen

Der EWW bittet darum, die im Bescheid enthaltenen Angaben zu kontrollieren, insbesondere die Behälternummern. Diese Nummern müssen mit denjenigen auf den weißen Aufklebern, die seitlich auf den im Haushalt vorhandenen Mülltonnen kleben, übereinstimmen. Abweichungen sind dem EWW bitte postalisch, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen: Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de, Telefon 06341 940440.

Die Jahresbescheide 2024 basieren auf dem Datenbestand vom 19. Dezember 2023, der Kontostand bezieht sich auf den 15. Dezember. Änderungen, die dem EWW danach gemeldet wurden, werden mit dem ersten Änderungsbescheid, der Ende Januar versendet werden wird, korrigiert. Daher bittet der Eigenbetrieb, dessen Telefonleitungen in den ersten Wochen des Jahres erfahrungsgemäß stark ausgelastet sind, in solchen Fällen bitte den Änderungsbescheid abzuwarten.

Jedes Jahr gehen bis Mitte Februar zahlreiche Rückfragen und Änderungswünsche bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebes WertstoffWirtschaft ein, sodass es dazu kommen kann, dass Anruferinnen und Anrufer telefonisch nicht durchkommen. Daher empfiehlt der EWW, Anfragen per Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de zu senden, alternativ ist auch ein Brief an die oben genannte Adresse oder ein Fax an 06341 940 503 möglich.

Neue Gebührenordnung greift erstmals

Konkret bedeuten die gesenkten Gebühren, die bis einschließlich 2026 Gültigkeit haben sollen, beim Restmüll eine Ersparnis je nach Gefäßgröße zwischen 24 und 207,60 Euro. Bis zu 44 Prozent weniger als im Vorjahr werden fällig. Beim Biomüll sparen die Haushalte zwischen 3,60 Euro und 28,80 Euro im Jahr, je nach Tonne sind das bis zu 25 Prozent weniger als vorher. Die Gebühren für alle Gefäßgrößen, auch Großraumbehältnisse, und viele weitere Informationen sind auf der Webseite www.suedliche-weinstrasse.de/abfall ersichtlich. Alles auf einen Blick bietet auch die SÜW-Wertstoff-App, die aufs Handy geladen werden kann. Mehr unter www.suedliche-weinstrasse.de/wertstoffapp

Abrechnung einfach über Lastschriftmandat

Eine einfache Zahlungsabwicklung bietet ein SEPA-Lastschriftmandat, wie es bereits mehr als 85 Prozent der Gebührenzahlerinnen und -zahler im Landkreis SÜW nutzen. Neben zuverlässiger und pünktlicher Begleichung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ist diese Lösung kostengünstig und jederzeit widerrufbar. Ein solches SEPA-Mandat ist auf der Rückseite des Bescheids abgedruckt als Vorlage für alle, die bisher noch kein solches Mandat nutzen.

Das ausgefüllte Dokument kann postalisch oder als Handyfoto beziehungsweise Scan an die E-Mail-Adresse eww@suedliche-weinstrasse.de gesendet werden. Ein Fax an die Nummer 06341 940503 ist ebenfalls möglich. In allen Fällen ist es wichtig, dass die Unterschrift erkennbar ist.

Zur Versendung per Mail weist der EWW darauf hin, dass keine Gewähr für den Datenschutz beim E-Mail-Versand übernommen werden kann. Wer das SEPA-Mandat per Post sendet, macht am besten eine Kopie des Vordrucks, um dieses dann auszufüllen und einzusenden. Dann bleibt der auf der Vorderseite abgedruckte Gebührenbescheid im Original zu Hause. Wer daheim keine Kopie machen, nicht scannen, abfotografieren oder faxen kann, kann sich gern beim EWW melden und erhält ein separates Blatt für das SEPA-Mandat. red

Autor:

Silvia Krebs aus Landau

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