Regeln für Silvester in Karlsruhe

An Silvester gibt es ein Feuerwerksverbot auf Markt- und Schlossplatz Karlsruhe | Foto: Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt
  • An Silvester gibt es ein Feuerwerksverbot auf Markt- und Schlossplatz Karlsruhe
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Karlsruhe. Silvester ist etwas ganz Besonderes. Man lässt das alte Jahr Revue passieren und begrüßt mit Vorfreude und Spannung all das, was im neuen Jahr kommen wird. In der Karlsruher Innenstadt gibt es auch zu diesem Jahreswechsel familiengerechte, böllerfreie Alternativen, um ins neue Jahr zu starten. Erneut sollen an Silvester 2025/2026 sowohl der Schlossplatz als auch der Marktplatz in Karlsruhe frei von Raketen und Böllern jeglicher Art bleiben.

Programm auf dem Schlossplatz
Der Veranstaltungsbereich der Stadtwerke Winterzeit ist in der böllerfreien Zone inbegriffen und in der Silvesternacht bis circa 1:30 Uhr geöffnet. So bietet sich die Möglichkeit, auf der Eislauffläche oder mit dem Genuss der vielfältigen Gastronomie ins neue Jahr 2026 zu starten. Neben der Eislauffläche wird die Stock-Arena in diesem Jahr zum Dancefloor, sodass die Gäste auch ohne Kufen ins neue Jahr tanzen können.

Silvester auf dem Turmberg
Die Aussicht ist meist traumhaft, der Andrang groß – die Turmbergterrasse gehört zu den beliebtesten Adressen, auf das neue Jahr anzustoßen und das Silvesterfeuerwerk von oben zu genießen. Um die Sicherheit der Feiernden zu gewährleisten und die Besucherströme zu lenken, wird der direkte Zugang zur Turmbergterrasse am 31. Dezember auf maximal 500 Personen begrenzt. Es gibt Einlasskontrollen, um sich auf der Terrasse aufhalten zu können. Laut Benutzungsordnung für die Turmbergterrasse ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Von 22 bis 1 Uhr kommen auch Autofahrende nicht weiter. Zur Sicherung der Anfahrtswege für Rettungskräfte ist die Zufahrt zum Turmberg über die Reichardtstraße, ab Neßlerstraße, wie auch über die Jean-Ritzert-Straße, ab den Parkplätzen nach dem Schützenhaus, gesperrt.

Feuerwerksverbot und Abbrennregeln
In den Bereichen des Schlossplatzes und des Marktplatzes besteht per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Hierunter fallen sowohl der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der Kleinen Kirche in unmittelbarer Nähe als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und der Veranstaltungsfläche Winterzeit.

Um über die böllerfreien Zonen zu informieren, werden die Besucherinnen und Besucher im Bereich der Zugangswege zu den beiden Örtlichkeiten durch großflächige Hinweisschilder sowie zusätzlich über die digitalen Anzeigetafeln auf der Südtangente und im Innenstadtbereich auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern hingewiesen. Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Polizeivollzugsdienstes werden zusätzlich vor Ort sein und auf die Einhaltung des Abbrennverbotes achten.
Besondere Vorsicht walten lassen

Generell und damit stadtweit ist zudem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten.

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in den zugelassenen Bereichen gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Jedes Jahr werden die Folgen von unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk in den Notaufnahmen der Krankenhäuser sichtbar. Auch die Feuerwehr verzeichnet ein erhöhtes Aufkommen von Einsätzen unter anderem aufgrund von Bränden in der Silvesternacht.

Weitere Infos zu Feuerwerkskörpern und Verhaltensregeln im Umgang mit Silvesterfeuerwerk gibt es im Internet unter www.bam.de.

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Autor:

Jo Wagner

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