Gehwegparken kostet ab 14. Januar Verwarngeld / Viele Fragen noch offen
Jetzt gibt es im Fall der Fälle Knöllchen in Karlsruhe

Markierte Flächen Foto: Stadt Karlsruhe, Müller-Gmelin
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Karlsruhe. Ab Montag, 14. Januar, werden Kraftfahrzeuge, die in Karlsruhe illegal auf dem Gehweg stehen, mit einem „Knöllchen“ über 20 Euro versehen. Steht das Auto länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Gehweg, sind 30 Euro fällig, informiert Karlsruhes Ordnungsamtsleiter Dr. Björn Weiße.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Gehwegparken verboten – wurde aber aufgrund des hohen Parkdrucks in Karlsruhe toleriert, was auch viele erfreute, denn die leidige Parkplatzsuche war etwas "leichter". Allerdings war dieses „tolerierende Vorgehen“ der Karlsruher den zuständigen Behörden in Stuttgart schon länger ein Dorn im Auge: Immer wieder wurde die Stadtverwaltung von den Landesbehörden darauf hingewiesen. In den vergangenen beiden Jahren (das „Wochenblatt“ berichtete mehrfach) wurden in allen Stadtteilen die Parkgewohnheiten überprüft – mit Folgen: Denn Ausnahmen vom illegalen Gehwegparken gibt es künftig nur, wo eine Markierung oder eine Beschilderung explizit das legale Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gehweg erlauben.

Ende der tolerierten Praxis
Damit endet die bisher tolerierte Praxis in der Fächerstadt - und das betrifft auch viele Besucher der Museen und Geschäfte in Karlsruhe. Die Stadt betont, dass das „Gleichgewicht aller Verkehrsarten gestört war“, Barrierefreiheit und Fußverkehrsqualität das Nachsehen hatten, so Weiße. Hintergrund: Zahlreiche Bürger parkten ihre Fahrzeuge so, dass zum Beispiel ein Vorbeikommen von Fußgängern, Rollstuhlfahrern oder Kinderwagen schlicht nicht möglich war.
Eine Frage des Platzes: Immerhin müssen Kinder bis acht Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen, Kinder bis zehn Jahren und begleitende Eltern dürfen auf dem Gehweg mitfahren.

Alternativen?
Eine Frage des Platzes ist es aber auch für viele Bewohner, die schlicht nicht genügend Parkplätze in ihrem Quartier vorfinden. Beispiel Karlsruher Oststadt: Ein gewachsener Stadtteil mit über 22.000 Bewohnern bei rund 14.000 Haushalten (laut Statistikatlas Karlsruhe), der vor über 100 Jahren so bebaut wurde. In einer Zeit, in der eben noch nicht das Automobil so verbreitet war. Allerdings sind aktuell hier rund 8.200 Personenkraftfahrzeuge erfasst. Bei diesem Thema ist daher auch der Karlsruher Gemeinderat gefordert, der beim Blick auf eine Nachverdichtung bei der Bebauung das Thema Parkplätze und Parkdruck nicht mehr so nonchalant übergehen darf.

Sind wir doch ehrlich: Sicherlich fahren immer mehr Bürger mit dem Rad, aber ab einem bestimmten Alter ist es eben mitunter nicht mehr so einfach machbar. Was dann? Senioren, denen das Laufen schwererfällt, bekommen aber nicht so einfach einen (Behinderten)-Parkplatz.

„Städtische Umrüstung“
Immerhin zeigte sich die Verwaltung bemüht, verbot per se nicht alle „Gehweg-Park-Flächen“, sondern schaute genauer hin, wo und wie eine Legalisierung des Gehwegparkens weiterhin möglich war. Allerdings: Nicht alle Einwände und Hinweise von Bürgern wurden berücksichtigt – und auch nicht alle wurden beantwortet. Schade, denn die betroffenen Bürger wissen meist wohl besser Bescheid über die Verhältnisse vor Ort – als ein städtisches Amt, das nur zu einer Momentaufnahme an die Stelle kommt.

Generell gilt: Wo auf der Straße einseitig geparkt wird, darf auf der gegenüberliegenden Seite nur geparkt werden, wenn die verbleibende Fahrgasse 3,10 Meter beträgt. Diese Breite benötigen Rettungsfahrzeuge und auch die Müllabfuhr für die Anfahrbarkeit. Wird der breite Gehsteig als erlaubte Fläche genutzt, muss das durch Kennzeichen und Markierungen erkennbar sein.

Kosten nicht bezifferbar
In der Folge hat die Stadt Karlsruhe für diese „städtische Umrüstung“ ordentlich Geld in die Hand genommen: Anschrägungen der Bordsteine, Markierungsmaßnahmen oder Schilder. Die genaue Summe lässt sich, das „Wochenblatt“ fragte nach, aktuell noch nicht beziffern.

Und die Bewohner-Ausweise?
Diese Neuordnung der Flächen wirft aber weitere Fragen auf: Was passiert zum Beispiel bei der Vergabe der Bewohner-Ausweise? Immerhin werden die Bewohnerparkausweise auch nach Flächen vergeben. Es sind übrigens deutlich mehr Ausweise im Umlauf – wie Parkplätze vorhanden. Die Verwaltung spricht vom Verhältnis 3 zu 1. Mit anderen Worten: Weniger Flächen, weniger Bewohnerparkausweise! Bürger in Gegenden mit hohem Parkdruck würden dazu aber gerne eine Antwort haben – oder bekommen neue Anwohner durch die neue Regelung keine Bewohnerparkausweise mehr? Doch dazu wollte die Verwaltung auf „Wochenblatt“-Anfrage keine Stellung nehmen. jow

Infos zur Regelung unter dem Stichwort „Faires Parken“: www.karlsruhe.de/b3/verkehr/ automobil/gehwegparken

Autor:

Jo Wagner

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