Ingo Wellenreuther MdB
Bundestag beschließt Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Der Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther begrüßt die in der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG). „Damit schaffen wir endlich Rechtssicherheit für unsere Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.“

Durch die Gesetzesänderung wird es den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern ermöglicht, künftig bis zur Weiterbehandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt, rechtssicher Heilkunde auch invasiver Art ausüben zu dürfen, wenn sie dies in der Ausbildung erlernt haben, es beherrschen und es erforderlich ist, um eine Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von dem Patienten abzuwenden.

„Mit der Gesetzesänderung geben wir ein ganz klares Signal: Wir wissen um die Kompetenz der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und sichern sie in diesem Rahmen ab. Gleichzeitig erhalten die Patienten die Versorgung, die ihnen zusteht“, erklärt Wellenreuther, der sich erleichtert zeigt, dass nach langen Verhandlungen und zahlreichen Fachgesprächen die bestmögliche Lösung erreicht werden konnte.

Zufrieden mit der neuen Regelung zeigt sich auch Andreas Wolf, Geschäftsführer der Karlsruher ProMedic Rettungsdienst gGmbH: „Damit haben wir den Beruf des Notfallsanitäters endgültig attraktiv und zukunftsfähig gemacht, allein schon dafür hat es sich gelohnt. Die Versorgung der uns anvertrauten Patienten wird allerdings durch die Novelle des Notfallsanitätergesetzes deutlich schneller, und schneller ist in unserem Tätigkeitsbereich, wo es oft genug um Minuten geht, immer besser.“

Wellenreuther und Wolf machen sich jetzt für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes stark, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in akuten Notfällen bis zur Weiterbehandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt den Patienten künftig auch Opiate als Schmerzmittel verabreichen dürfen.

Autor:

David Ruf aus Karlsruhe

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