Sabotage an Umspannwerken: Bundesanwaltschaft übernimmt
- Die Bundesanwaltschaft ermittelt nach mutmaßlichen Sabotageangriffen auf Umspannwerke in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Ein Verdächtiger sitzt wegen des Verdachts auf Angriffe gegen kritische Infrastruktur in Untersuchungshaft.
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Karlsruhe. Am Donnerstag, 10. September, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe um 18.02 Uhr mit, dass sie die Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen übernommen hat. Gegen den deutschen Staatsangehörigen Daniel V. wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zuvor hatten die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie die Staatsanwaltschaften Cottbus und Köln die Verfahren geführt.
Dem Beschuldigten wird nach Angaben des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof verfassungsfeindliche Sabotage sowie die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen, jeweils versucht und vollendet. Daniel V. soll zu noch nicht genau bestimmten Zeiten unter Hochspannungsleitungen nahe Umspannwerken Silvesterraketen oder ähnliche Gegenstände platziert haben. Diese Vorrichtungen waren demnach mit Zündern, Zeitschaltern und Drähten verbunden. Sie sollten zu voreingestellten Zeiten in Richtung der Hochspannungsleitungen geschossen werden und Kurzschlüsse auslösen.
Am Dienstag, 1. September, kam es im Bereich der Umspannwerke Turnow-Preilack in Brandenburg und Bergheim-Rheidt in Nordrhein-Westfalen tatsächlich zu Kurzschlüssen. Deshalb mussten Leitungen vorübergehend notabgeschaltet werden. In Bergheim-Rheidt wurden zudem zwei nahegelegene Braunkohlekraftwerke abgeschaltet. Auch die Stromversorgung in einem angrenzenden Ort war zeitweise beeinträchtigt.
Die Bundesanwaltschaft begründet die Übernahme mit der besonderen Bedeutung des Falls. Die Taten erfolgten länderübergreifend und zielten nach aktuellem Ermittlungsstand mutmaßlich darauf, großflächige Stromausfälle zu verursachen. Das sei geeignet gewesen, das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz kritischer Infrastruktur zu schwächen und schädlichen Einfluss auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu nehmen.
Daniel V. wurde am Dienstag, 8. September, festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Grundlage ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Cottbus. Zur Anpassung des Haftbefehls soll er dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Die polizeilichen Ermittlungen führt federführend das Bundeskriminalamt.
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |