Anlagebetrug: Zwei Verdächtige in Untersuchungshaft
- Nach mutmaßlichem Anlagebetrug in Karlsbad-Langensteinbach sitzen eine 58-Jährige und ein 26-Jähriger in Untersuchungshaft. Ein 61-Jähriger hatte die Polizei verständigt, als 6.000 Euro abgeholt werden sollten.
- Foto: Prostock-studio/stock.adobe.com
- hochgeladen von Blaulichtmeldungen aus dem Südwesten
Karlsbad. Am Freitag, 23. Oktober, nahm die Polizei in Langensteinbach vier Täter vorläufig fest, die nach einem mutmaßlichen Anlagebetrug 6.000 Euro abholen wollten. Gegen eine 58-jährige Frau und einen 26-jährigen Mann wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Ein 61-Jähriger war nach Angaben des Polizeipräsidiums Karlsruhe über eine Werbeanzeige im Browser auf eine angeblich lukrative Geldanlage aufmerksam geworden. Er investierte rund 200 Euro in ein vermeintlich exklusives Produkt mit hohen Renditen. Auf der betrügerischen Internetseite wurde ihm wenige Tage später ein Guthaben von mehreren zehntausend Euro angezeigt.
Für die Auszahlung dieses angeblichen Guthabens sollte der Mann 6.000 Euro vermeintliche Steuern zahlen und das Geld an seiner Wohnadresse einer Abholerin übergeben. Der 61-Jährige wurde misstrauisch, ging nur zum Schein auf die Forderung ein und verständigte die Polizei.
Als ein Fahrzeug an der Anschrift vorfuhr, nahmen Kriminalbeamte zwei Frauen und zwei Männer im Alter von 17 bis 58 Jahren vorläufig fest. Die 58-jährige mutmaßliche Geldabholerin, der 26-jährige Fahrer und eine 22-jährige Mitfahrerin kamen am Samstag, 24. Oktober, vor den Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe. Dieser erließ Haftbefehle gegen die 58-Jährige und den 26-Jährigen. Die 22-Jährige sowie ein 17-jähriger Mitfahrer kamen nach Abschluss der Maßnahmen wieder auf freien Fuß.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizei Karlsruhe ermitteln weiter. Die Behörden warnen vor unaufgeforderten Kontakten über Internet, soziale Medien, E-Mail oder Telefon sowie vor unrealistisch hohen Gewinnversprechen. Geld sollte nicht an Unbekannte überwiesen werden. Angebote können etwa durch Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest, Finanztest oder die Hausbank geprüft und mit anderen Angeboten verglichen werden. Auch Siegel und angebliche Empfehlungen prominenter Personen seien keine Garantie für seriöse oder risikofreie Anlagen. Weitere Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug gibt es bei der Polizeilichen Kriminalprävention.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
|
| Heike Schwitalla auf Facebook | |