Westpfalz / Nordpfalz / Südwestpfalz. Feiern ohne Risiko: An Fasching, Karneval und Fastnacht nüchtern nach Hause kommen. Polizei gibt Tipps für sichere Heimwege.
"Egal ob Fastnacht, Karneval oder Fasching - die närrischen Tage stehen für Geselligkeit und ausgelassene Feierstimmung. Gleichzeitig steigt in der "Fünften Jahreszeit" aber auch das Risiko, dass Alkohol und Drogen Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr nehmen.
Wenn es hoch hergegangen ist, kann man für den Heimweg auf den ÖPNV, ein Taxi oder auf einen nüchternen Autofahrer zurückgreifen
Risiken durch Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Der Konsum dieser berauschenden Mittel beeinträchtigt Wahrnehmung, Konzentration und Rektionsfähigkeit. Bereits geringe Mengen können dazu führen, dass Entfernungen falsch eingeschätzt oder Gefahrensituationen zu spät erkannt werden. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Erfahrungsgemäß führt dies deutlich häufiger zu schweren Verkehrsunfällen.
Sichere Heimwege planen – Alternativen nutzen
Die Polizei empfiehlt daher, den Heimweg frühzeitig zu planen. Wer feiert, sollte das eigene Fahrzeug stehen lassen und sich bewusst für eine sichere Alternative entscheiden. Öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine Mitfahrgelegenheit bei einem nüchternen Fahrer aus dem Freundeskreis helfen dabei, sicher nach Hause zu kommen. Ebenso wichtig ist es zu verhindern, wenn sich andere Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen möchten. Erforderlichenfalls muss dann auch die Polizei gerufen werden.
Auch Radfahrer und E-Scooter betroffen
Nicht nur für das Autofahren gelten klare Regeln. Auch auf dem Rad oder mit dem E-Scooter können Alkohol und Drogen bereits bei niedrigen Mengen zu Ausfallerscheinungen führen, die sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen als auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Rechtliche Konsequenzen bei Fahruntüchtigkeit
Wer berauscht ein Fahrzeug führt, muss mit empfindlichen Folgen rechnen, auch dann, wenn noch kein Unfall passiert ist. Je nach Grad der Fahruntüchtigkeit zählen dazu Bußgelder, Freiheits- oder Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Polizei weist nachdrücklich darauf hin, dass die Fünfte Jahreszeit nicht bedeutet, auch bei der Verkehrssicherheit alle Fünfe gerade sein zu lassen und appelliert an alle Feiernden: Verantwortung übernehmen - nüchtern fahren!" ppwp
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