Wegen Trockenheit: Stadt Kaiserslautern verbietet Wasserentnahme aus Bächen
- Die anhaltende Trockenheit hat die Wasserstände vieler Fließgewässer in Kaiserslautern deutlich sinken lassen
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Kaiserslautern. Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben Folgen für die Gewässer in Kaiserslautern: Weil die Wasserstände in Bächen und Fließgewässern deutlich gesunken sind, untersagt die Stadtverwaltung die Entnahme von Wasser aus natürlichen oberirdischen Gewässern im gesamten Stadtgebiet. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September und soll Tiere, Pflanzen und die Gewässerökologie schützen.
Warum die Stadt jetzt handelt
Aufgrund der seit Wochen bestehenden hohen Temperaturen sowie ausbleibender Regenfälle weisen die natürlichen oberirdischen Fließgewässer im gesamten Stadtgebiet Kaiserslauterns, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs, sehr niedrige Wasserstände auf. Eine Verbesserung ist derzeit nicht absehbar.
Aus diesem Grund untersagt die Stadtverwaltung als zuständige Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus den zuvor genannten Gewässern (Gewässer 3. Ordnung) bis zum 30. September 2026 im Gebiet der Stadt Kaiserslautern.
Niedrige Wasserstände gefährden Tiere und Pflanzen
Wird weiterhin unkontrolliert Wasser aus den Fließgewässern entnommen, droht der ohnehin niedrige Wasserstand noch weiter abzunehmen. Dies würde zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen. Davon wiederum betroffen wären die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern, die die veränderten Wasserwerte negativ zu spüren bekämen.
Die vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme soll dem entgegenwirken und den besonderen Naturcharakter der Bäche einschließlich der Uferstreifen schützen und erhalten.
Hohe Bußgelder bei Verstößen möglich
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz kann der Gemeingebrauch von Gewässern nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden. Diese Untersagung betrifft auch die Wasserentnahme durch Eigentümerinnen oder Eigentümer von Grundstücken sowie durch Anliegerinnen und Anlieger, die an eines der jeweiligen Gewässer angrenzen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Durch Genehmigungsbescheid der Stadtverwaltung Kaiserslautern erteilte Erlaubnisse zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung derzeit nicht betroffen. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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