Waldbrandgefahr Mensch: Was Forst und Feuerwehr dagegen setzen

Tobias Adam Michael Herfurt | Foto: Monika Klein
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Stadt und Kreis Kaiserslautern. Es ist nicht die Glasscherbe, die einen Waldbrand auslöst, und in unseren Breitengraden auch nur selten ein Blitzeinschlag. Vielmehr sind es die weggeworfene Zigarettenkippe, ein Grillfeuer oder der Funkenflug von Maschinen und ein heißer Autokatalysator. Das sagen zwei ausgewiesene Experten: Tobias Adam, Leiter des Otterberger Forstamts, und Michael Herfurt, ehrenamtlicher Brandkatastropheninspekteur des Landkreises Kaiserslautern. Zusammenarbeit ist angesagt, wenn es darum geht, ein loderndes Flammeninferno zu verhindern. 

Von Monika Klein

"Das ist ein Mythos und wissenschaftlich nicht belegt", erteilen Adam und Herfurt der Glasscherben-These eine deutliche Absage. Zu mehr als 95 Prozent sei der Mensch Auslöser für einen Waldbrand, besagen laut Adam die Statistiken. Vielleicht aus Unachtsamkeit, vielleicht auch aus Fahrlässigkeit kommt es dazu, aber in der Regel nie, ohne dass ein Mensch seine Finger im Spiel hat. "Eine Selbstentzündung gibt es nicht", halten beide fest.

Gefahr 30-30-30-Wetter

Damit ein Waldbrand entsteht, müssen verschiedene Faktoren zusammenkommen. Dazu gehören die Bodenfeuchte, die Temperatur und eine Zündquelle. "Besonders kritisch wird es ab dem sogenannten 30-30-30-Wetter: über 30 Grad Lufttemperatur, unter 30 Prozent Luftfeuchtigkeit und mehr als 30 Stundenkilometer Windgeschwindigkeit", erläutert Adam, der bundesweit als Experte zu diesem Thema gefragt ist. Entscheidend seien die langfristige Bodenfeuchte und der Wassergehalt in der oberflächennahen Vegetation, aber auch der Klimawandel spiele eine Rolle. "Wir beobachten, dass sich die Waldbrandsaison verlängert und die Zahl der Tage mit kritischen Bedingungen zunimmt. Höhere Temperaturen, häufigere Dürreperioden und Extremwetterlagen wie Starkwind oder Hitzewellen erhöhen die Brandgefahr langfristig messbar."

Glücklicherweise hat der Wald in den vergangenen Jahren in der Stadt und dem Kreis Kaiserslautern nicht großflächig gebrannt. Zu kleineren Bränden – wie im März 2025 am Otterberger Schlossberg und mehrfach in Enkenbach-Alsenborn und in Frankenstein – kam es aber schon. "Die Feuerwehr im Landkreis hat keine Angst vor Waldbränden", stellt Herfurt fest. Denn zum Einen teile die A6 das Kreisgebiet, sodass Rauchsäulen weithin sichtbar seien und von aufmerksamen Bürgern schnell gemeldet würden. Zum Anderen seien die Brandbekämpfer bedeutend schneller vor Ort und Fahrzeuge, Technik und Equipment haben sich deutlich verbessert. "In der Regel haben wir einen solchen Brand in ein paar Stunden im Griff." 

Ganz anders war es noch, als 1976 die Bruchlandschaft zwischen Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Spesbach in Flammen aufging und es noch keinen Alarm- und Einsatzplan gab. Daran erinnert Herfurt, ein Feuerwehrmann mit 35 Jahren Erfahrung. "Das war verheerend. Alle Wehren aus dem Kreis sind dorthin gefahren. 14 Tage lang wurde gelöscht. Der Hauptbrand war nach zwei, drei Tagen unter Kontrolle, aber war einer der kleinen Brandherde aus, hat der Torf unterirdisch weiter gebrannt und 200 Meter weiter sind wieder Flammen aus dem Boden geschlagen." Um dem Flammeninferno Herr zu werden, seien damals Tanklöschfahrzeuge herangezogen und es sei im Schichtbetrieb gelöscht worden, so Herfurt. Danach wurden im Bruch zwei künstliche Weiher für Löschwasser angelegt, die heute allerdings verlandet sind. 

Eine Herausforderung für die Feuerwehren: Angefacht durch Wind breitete sich der Bruchbrand rasend schnell aus | Foto: Walter Potdevin
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Ein flammendes Inferno: Die Feuerwehren kämpften tagelang gegen die Flammen | Foto: Walter Potdevin
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Der Bruchbrand zwischen Landstuhl und Ramstein-Miesenbach verursachte eine riesige Rauchwolke  | Foto: Walter Potdevin
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Der Torf sorgte für eine unterirdische Ausbreitung des Feuers, selbst dann, als es oberirdisch nur noch schwelte | Foto: Walter Potdevin
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Eine Herausforderung für die Einsatzkräfte, die mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Flammen ankämpften: der Bruchbrand 1976 | Foto: Walter Potdevin
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Nach dem Feuer: Die Flammen ließen verkohlte Baumstämme und Asche zurück | Foto: Walter Potdevin
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Vieles hat sich mittlerweile verändert. Damit es erst gar nicht zu einem Waldbrand kommt, setzt Landesforsten vermehrt auf Prävention. Projekte wie „WissensTransfer durch Aus- und Fortbildung für Forst und Feuerwehr“ ("WiTAFFF") basieren auf dem Online-Nachschlagewerk www.vegetationsbraende.de. Dadurch sollen Wissensaustausch, gemeinsame Ausbildungskonzepte und zukunftsfähige Kooperationen gefördert werden. Hierbei hat das Otterberger Forstamt eine Vorreiterrolle inne, indem neue Formen der Zusammenarbeit erprobt, der bestehende Alarm- und Einsatzplan Waldbrand weiterentwickelt sowie realitätsnahe Aus- und Fortbildungsformate konzipiert und umgesetzt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in ein übertragbares Konzept für andere Regionen ein.

"WiTAFFF" ist noch mehr. Es ist eines von mehreren Communityprojekten der Plattform "ForestFireFighting TransferLaboratory" ("FFFLab"), die vom Bundesforschungsministerium mit insgesamt fünf Millionen Euro gefördert wird. Ziel ist es, Vegetationsbrände effektiver zu bekämpfen durch verbesserte Kommunikation, aufeinander abgestimmte Abläufe und gemeinsame Innovationsprojekte von Feuerwehr und Forst. Koordiniert durch die Hochschule Rottenburg und die Feuerwehr Reutlingen wächst so eine bundesweite Austauschplattform heran, in der Ideen entstehen, Wissen geteilt und neue Standards entwickelt werden.

Neuer Alarm- und Einsatzplan im Test

Erst Anfang Juli wurde ein neu erstellter Alarm- und Einsatzplan "Wald- und Vegetationsbrand“ bei einer Übung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg (VG)am „Grafenthaler Hang“ und gemeinsam mit dem Otterberger Forstamt getestet. Angerückt waren mehr als 30 Einsatzkräfte, die eine Spezialeinheit bilden. Angenommen wurde der Brand eines großen Polters Holz, der sich bis zum Eintreffen der Wehrleute aufgrund der Trockenheit in einen Steilhang ausgebreitet hatte – ein heikles Szenario, da sich die Flammen in solchen Fällen doppelt so schnell nach oben fressen. Bei der Übung sei es darum gegangen, geregelte und vorgeplante Abläufe zu befolgen und das Funktionieren des Einsatzplanes, insbesondere im Hinblick auf die Löschwasserversorgung, die im Pendelverkehr mit Tanklöschfahrzeugen erfolgte, zu überprüfen, berichtet Jörg Tremmel, stellvertretender Wehrleiter der VG.

Foto: Jörg Tremmel/gratis
Beim Löschen des angenommenen Brandes: Die einzelnen Feuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg führen jährlich mehrere gemeinsame realitätsnahe Übungen durch. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Alarm- und Einsatzpläne ein


 | Foto: Jörg Tremmel/gratis
  • Beim Löschen des angenommenen Brandes: Die einzelnen Feuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg führen jährlich mehrere gemeinsame realitätsnahe Übungen durch. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Alarm- und Einsatzpläne ein

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Besonders schwierig: das Löschen eines Waldbrandes an einem Hang | Foto: Jörg Tremmel/gratis
  • Besonders schwierig: das Löschen eines Waldbrandes an einem Hang
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Löschwasser an einen Brandherd mitten im Wald zu bringen, kann eine Herausforderung sein. Hierfür hält der Landkreis einen Faltbehälter vor, der 35.000 Liter fasst und einige Feuerwehren verfügen über 10.000- und 15.000-Liter-Faltbehälter, die an Pumpen angeschlossen werden. Außerdem stehen zwei Schlauchwagen zur Verfügung, deren Ladung miteinander verbunden jeweils eine Strecke von bis zu zwei Kilometern erreicht. Darüber hinaus bestehen Kontakte fast jeder Feuerwehr des Kreises Kaiserslautern zu Landwirten, die bei Bedarf mit gefüllten Wassertanks vorfahren, berichtet Herfurt und macht deutlich: "Aus Sicht der Feuerwehr geht es immer zunächst darum, ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern, erst danach ums Löschen."

Täler werden zu Windkanälen

Dass die Topographie wie Hanglagen oder Täler, die wie Windkanäle wirken können, eine entscheidende Rolle für das Tempo der Ausbreitung und die Richtung des Feuers spielt, hält auch Adam fest. Er hat Forschungen über den am 3. August 2022 ausgebrochenen Waldbrand am Hambacher Schloss betrieben, der mit 1,8 Hektar Fläche zu den größten Waldbränden in Rheinland-Pfalz gehört und nach fünf Tagen gelöscht war.

Landesforsten setzt auf klimaresiliente Mischwälder, die durch präventive Waldpflege mit einer Verjüngung von Laubbäumen und einem Verringern von Kiefernmonokulturen und -beständen entstehen. Das ökologisch wertvolle Totholz kann jedoch – abhängig von Feuchtegehalt und Zustand – zur sogenannten Brandlast werden: Trockenes Holz erhöht die Feuerintensität, feuchtes Holz kann hingegen sogar brandhemmend wirken. "Entscheidend sind das Feuchtemanagement, die Vegetationsstruktur und der Zugang für Einsatzkräfte", unterstreicht Adam.

Der Waldbrandexperte betont die Wichtigkeit der koordinierten Zusammenarbeit von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Forstämtern über Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen hinweg in Verbindung mit einer sorgfältigen Alarm- und Einsatzplanung. "In Krisen Köpfe kennen und in Krisen Köpfe kriegen", lautet sein Leitsatz, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können – und die Aufklärung der Bevölkerung, denn: "Hauptursache ist und bleibt der Mensch", ist für ihn als auch für Herfurt eine unabdingbare Tatsache. "Der Wald lebt und so muss man ihn auch behandeln", plädieren beide für einen achtsamen Umgang. 

Info 

Wer einen Waldbrand verursacht, kann sich strafbar machen und muss unter Umständen sogar ins Gefängnis. Festgelegt ist das im Strafgesetzbuches (StGB):

§ 306f Herbeiführen einer Brandgefahr (StGB)
(1) Wer fremde
1.
feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
2.
Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
3.
Wälder, Heiden oder Moore oder
4.
bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern, durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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