Seniorenbeirat in Kaiserslautern wird am 22. März gewählt
- Am 22. März 2026 wird in Kaiserslautern der neue Seniorenbeirat gewählt. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 60 Jahren
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Kaiserslautern. Am Sonntag, 22. März 2026, wird in Kaiserslautern ein neuer Seniorenbeirat gewählt. Alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren können ihre Interessenvertretung direkt bestimmen – die Stimmabgabe erfolgt in den Wahllokalen.
Wahl am 22. März in den Wahllokalen
Am Sonntag, 22. März 2026, wird der neue Seniorenbeirat der Stadt Kaiserslautern gewählt. Die Wahl findet gemeinsam mit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt, sodass die Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich ist.
Wer wahlberechtigt ist
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Kaiserslauterns, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die nicht zur Landtagswahl, aber zur Seniorenbeiratswahl wahlberechtigt sind, können über den Wahllokalfinder auf der städtischen Website das ihnen zugeordnete Wahllokal ausfindig machen: www.kaiserslautern.de/buerger_rathaus_politik/wahlen/wahllokalfinder.
22 Kandidaten stehen zur Wahl
Mit der Wahl des Seniorenbeirats können alle Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahren mit Erstwohnsitz in der Stadt ihre Interessenvertretung direkt bestimmen. Auf der städtischen Website können die Wahlberechtigten vorab mehr über die 22 Kandidatinnen und Kandidaten erfahren.
Die Steckbriefe der Kandidatinnen und Kandidaten, ihre Motivation und welche Themen ihnen am Herzen liegen, finden sich unter: www.kaiserslautern.de/buerger_rathaus_politik/politik/beiraete_und_vertretungen/seniorenbeirat/seniorenbeiratswahl_2026.
Seniorenbeirat vertritt Interessen
Aufgabe des Seniorenbeirats ist es, die Interessen älterer Menschen in Kaiserslautern zu vertreten und den Stadtrat bei seniorenrelevanten Belangen zu beraten und zu unterstützen. Damit bietet der Seniorenbeirat eine besondere demokratische Teilhabe der älteren Bevölkerung am Stadtgeschehen.
Der 1996 erstmals gewählte Beirat besteht aus 20 Mitgliedern. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Seine Mitglieder treffen sich monatlich zu einer öffentlichen Sitzung im Ratssaal und bestimmen die Themen ihrer Beratungen selbst. Sie wählen aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertretung und sind berechtigt, Vertretungen zu einer Vielzahl städtischer Gremien zu entsenden. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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