Kleiderschrank ausmisten: Wohin mit Altkleidern in Kaiserslautern?
- Altkleiderentsorgung in Kaiserslautern: Gut erhaltene Textilien können an den Wertstoffhöfen abgegeben werden oder werden von der Stadtbildpflege abgeholt
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Kaiserslautern. Zwischen den Jahren Platz im Kleiderschrank machen: Die Stadtbildpflege Kaiserslautern erklärt, wie Altkleider richtig entsorgt oder gespendet werden.
Zum Ausmisten von Kleidungsstücken, die entweder nicht mehr passen oder nicht mehr gefallen, ist die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wie gemacht – und wenn nicht in diesem Jahr, dann vielleicht als guter Vorsatz für 2026. Damit im Kleiderschrank Platz geschaffen werden kann, hilft die Stadtbildpflege Kaiserslautern gerne weiter.
Gut erhaltene Kleidung weitergeben
Wertvolle Ressourcen, Rohstoffe, Energie und Arbeit wurden für die Herstellung von Textilien eingesetzt. Daher ist es nachhaltig und ökologisch sinnvoll, gut erhaltene und tragbare Ware wiederzuverwenden. Die Stadtbildpflege empfiehlt, Kleidungsstücke den karitativen Einrichtungen, dem Second-Hand-Handel oder unter https://kaiserslautern.verschenkmarkt.info zu spenden. Nasse und verdreckte Textilien müssen hingegen über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Wertstoffhöfe und Abholservice der Stadtbildpflege
Zur Verwertung können Alttextilien, in Säcken verpackt, auf den städtischen Wertstoffhöfen in der Daennerstraße, Pfaffstraße und in Erfenbach sowie beim Umweltmobil und dem Wertstoffhof der ZAK abgegeben werden. Darüber hinaus bietet die Stadtbildpflege einen Abholservice für haushaltsübliche Mengen an der Haustür an. Termine können telefonisch unter 0631 3653521, per E-Mail an abholservice@stadtbildpflege-kl.de sowie über die App der Stadtbildpflege vereinbart werden.
Achtung: Bußgeld droht bei Ordnungswidrigkeit!
Die Stadtbildpflege appelliert in diesem Zusammenhang an die Bürgerinnen und Bürger Kaiserslauterns, keine Altkleider und -schuhe neben Glascontainern abzuladen oder an ehemaligen Containerstandorten zu hinterlassen. Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. red
Autor:Monika Klein aus Kaiserslautern |
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