Ketchup, Schnüre, Kanaldeckel – das ist in der Hexennacht verboten
- Am Mittwoch ist es wieder so weit: Die Hexennacht steht vor der Tür.
- Foto: edojob/stock.adobe.com
- hochgeladen von Ralf Vester
Westpfalz. Am Mittwoch ist es wieder so weit: Die Hexennacht steht vor der Tür. In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ziehen traditionell große und kleine "Hexen" los, um Freunden, Nachbarn und Bekannten harmlose Streiche zu spielen. Doch nicht immer bleibt es beim Spaß – manches endet mit ernstem Ärger.
Was viele nicht wissen: Wer etwa Rasierschaum in Briefkästen sprüht, Türklinken verschmiert oder Autos mit Ketchup bekleckert, begeht möglicherweise eine Straftat. Schnell kann aus einem „harmlosen“ Scherz eine Sachbeschädigung werden – mit rechtlichen Konsequenzen.
Besonders gefährlich: das Entfernen von Kanaldeckeln oder das Spannen von Schnüren über Straßen. Solche Aktionen sind nicht nur verboten, sondern stellen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar – mit potenziell schlimmen Folgen. Auch das Anhalten von Autos, um einen sogenannten „Hexenzoll“ zu verlangen, kann als Nötigung gewertet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Viele „Hexen“ wollen in der Nacht unauffällig bleiben und tragen dunkle Kleidung. Doch genau das kann im Straßenverkehr lebensgefährlich sein – denn sie sind für Autofahrer kaum sichtbar.
Die Polizei appelliert an alle Feiernden: Überlegt genau, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt. Erklärt auch euren Kindern und Freunden die Grenzen. Gefährdet weder euch selbst noch andere – und macht die Hexennacht zu einem sicheren, fröhlichen Erlebnis. rav/ppwp
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.