Seinen „Digitalen Nachlass“ zu regeln, sollte frühzeitig beachtet werden
Daten kennen kein Verfallsdatum

Foto: Ralf Vester

von Ralf Vester
Digitaler Nachlass. Daten kennen kein Verfallsdatum. Kaum ein Nutzer bedenkt, dass seine Fotos und Nachrichten im Netz nach seinem Tod betreut, gepflegt oder gelöscht werden müssen. E-Mail-Konten, Posts und Tweets in sozialen Netzwerken, Kontoverbindungen und Online-Verträge – all das bleibt nach dessen Tod erhalten. Hinzu gesellen sich Daueraufträge für Strom, Telefon und weitere Abos. Bis zu acht Verträge hat jeder deutsche Verbraucher durchschnittlich, sagt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Und diese verlängern sich in aller Regel automatisch – ohne das Wissen der Angehörigen. Es bleibt jedoch an den Hinterbliebenen hängen, die Verpflichtungen aus Verträgen des Toten zu übernehmen. Es tun sich viele Fragen auf: Was passiert mit dem Facebook-Account, den Fotos im Netz, der E-Mail-Adresse oder dem Profil auf beruflichen Netzwerken wie Xing oder LinkedIn?
Grundsätzlich ist es so, dass der gesetzliche Erbe alle Rechte und Pflichten übertragen bekommt, wenn der Verstorbene niemand anderen für den digitalen Nachlass bestimmt hat. Will heißen: Der Erbe muss online bestellte Ware bezahlen und auch für Verträge wie die Stromrechnung geradestehen, selbst wenn er nichts von diesen weiß. Der Erbe entscheidet aber auch darüber, was mit den gespeicherten Daten passiert. Laut Gesetz hat er Zugriff auf den Computer und die Speichermedien des Verstorbenen. Ihm gehören die Fotos, die in einer Cloud oder bei einem sozialen Netzwerk gespeichert sind. Zudem steht es ihm rechtlich zu, die E-Mails des Verstorbenen einzusehen. Er darf über dessen Profil verfügen, es also ändern oder löschen, sofern der Anbieter dies erlaubt.
In sozialen Netzwerken wie Facebook lässt sich beispielsweise in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegen, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet oder das Profil komplett gelöscht werden soll. Hier ist es sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um das digitale Erbe zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollte genau festlegt werden, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann der Auserkorene nur, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt.
Was ist zu tun? Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an. Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren – beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll.
Regeln Sie in dieser Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos geschehen soll. Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten passieren soll. Die Vollmacht muss mit einem Datum versehen und unterschrieben werden. Unabdingbar ist, wie bereits erwähnt, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.
Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben. Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Wer in Erwägung zieht, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, sollte sich ganz genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten erkundigen. Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Ihre Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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