Stadtrat Kaiserslautern stimmt unter Vorbehalt erneutem Pachtnachlass für 1. FCK zu
Bedingung: Kapitalzuführungen außerhalb der freiwilligen Leistungen

Trübe Aussichten am Betzenberg? Noch herrscht keine Klarheit in Sachen Pachtreduzierung | Foto: Stadt Kaiserslautern
  • Trübe Aussichten am Betzenberg? Noch herrscht keine Klarheit in Sachen Pachtreduzierung
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Kaiserslautern. In seiner Sondersitzung hat der Stadtrat am Samstag dem Antrag des 1. FC Kaiserslautern auf Fortschreibung des reduzierten Pachtvertrags mit der Fritz-Walter-Stadiongesellschaft mit 26 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und 17 Enthaltungen zugestimmt. Jedoch unter der Bedingung, dass die Kapitalzuführungen der Stadt für die Kompensation des Mietausfalls der Stadiongesellschaft außerhalb des freiwilligen Leistungsbereichs der Stadt laufen.

Nach den Diskussionen der vergangenen Wochen hatte der FCK am Mittwoch letzter Woche einen neuen Antrag gestellt. Demnach ist vorgesehen, dass der Club in den Saisons 2020/2021 und 2021/2022 eine Miete in Höhe von 625.000 Euro in der Dritten Liga zahlen wird – 200.000 Euro mehr als in den vorherigen Spielzeiten. In der Zweiten Liga wird er, wie bereits zuvor, 2,4 Millionen Euro an die Stadiongesellschaft entrichten. Daneben wird der 1. FCK die Stadiongesellschaft mit 40 Prozent an den Einnahmen aus dem DFB-Pokal ab Runde zwei beteiligen. Die Zahlungen des 1. FCK gingen damit über die bereits im Pacht- und Betreibervertrag geschlossene Vereinbarung hinaus, die eine Beteiligung der Stadiongesellschaft bei Erfolgen im DFB-Pokal für Finale (500.000 Euro), Halbfinale und Viertelfinale (jeweils 250.000 Euro) sowie auch Achtelfinale (100.000 Euro) vorsieht.
Zudem bietet der Verein der Stadt Sponsoringleistungen in Höhe von 100.000 Euro an, das wären beispielsweise Sachleistungen, wie etwa eine TV-Videobande, eine Präsenz auf der Homepage des 1. FCK sowie bis zu 100 Freikarten für soziale Einrichtungen der Stadt. Darüber hinaus geht der 1. FCK auch auf die Bedingung ein, bei einem Pachtnachlass nicht spielbetriebsrelevante Flächen im Fritz-Walter-Stadion für eine Weiterentwicklung freizugeben, um den Nutzungsgrad des Stadions erweitern zu können. Dabei handelt es sich um Flächen im Logenturm, der Osttribüne und der Südtribüne. Durch die zusätzlichen Mieteinnahmen könnten die Stadiongesellschaft und somit auch die Stadt selbst finanziell entlastet werden. Eine weitere Neuerung im Antrag des 1. FCK – in diesem Fall zu dessen Gunsten – ist die Regelung, dass sich die Stadionmiete erst bei einer durchschnittlichen Zuschauerzahl von 21.000 automatisch um 100.000 Euro im Jahr erhöht. In den vergangenen Spielzeiten war das bereits bei 19.000 Zuschauern der Fall. Vereinbarungen bezüglich einer Weitergabe von Aktien enthält der Vertrag nicht.
Mit der Zustimmung zu dem Antrag gehen damit weitere Kapitalzuführungen der Stadt an die Stadiongesellschaft einher. Diese benötigt pro Jahr rund 3,2 Millionen Euro, um ihre laufenden Kosten decken und den bis 2036 laufenden Kredit bedienen zu können – was bei einer reduzierten Stadionpacht des FCK nur über den städtischen Haushalt möglich ist. Das Problem: Im städtischen Haushalt fallen die Kapitalzuführungen an die Stadiongesellschaft in den Bereich der streng gedeckelten freiwilligen Leistungen, wo sie andere Leistungen, wie zum Beispiel Mittel für Schwimmbäder oder Kultureinrichtungen, verdrängen würden. Für die Saisons 2018/19 und 2019/20 bestand eine Ausnahmegenehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), die Kapitalzuführungen an die Stadiongesellschaft außerhalb der freiwilligen Leistungen zu belassen. Diese läuft jedoch zum 30. Juni aus.
Der Rat stimmte dem Antrag daher nur unter dem Vorbehalt zu, dass es eine solche Ausnahmegenehmigung auch weiterhin geben wird. Oberbürgermeister Klaus Weichel zeigte sich dahingehend pessimistisch und warnte vor „drastischen haushalterischen Konsequenzen“. Bereits im Vorfeld hatte der Rathauschef bei der ADD nachgefragt, ob erneut eine Art Sonderzuschussbudget eingeräumt werden könne. Die ADD erklärte sich jedoch vor der Vorlage einer kompletten Haushaltsplanung zu keiner Aussage bereit. Man werde dies vom Haushaltsverhalten der Stadt abhängig machen. Es wurde erneut darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Altschulden-Übernahme nur noch die Vorlage ausgeglichener Haushalte akzeptiert und diesbezüglich in Kürze ein Schreiben an alle Kommunen mit defizitären Haushalten auslaufen werde.
„Aufgrund unserer desolaten städtischen Haushalts- und Finanzlage wird uns künftig strengste Haushaltsdisziplin abverlangt“, betont Weichel. Oberstes Ziel müsse es also sein, schnellstmöglich einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen. Erschwerend hinzukomme, so der OB, dass die Stadt auch ohne Kapitalzuführungen an die Stadiongesellschaft den Deckel der freiwilligen Leistungen bereits überschreite. Das war 2019 der Fall und ist auch für 2020 abzusehen. Sollte die ADD keine weitere Ausnahmegenehmigung einräumen, kämen nach dem 30. Juni 2020 durch die Zahlungen an die Stadiongesellschaft nunmehr weitere rund 1,3 Mio. Euro oben drauf. Weiterhin würde ein Verstoß gegen den verfügten Deckel auch einen Verstoß gegen die Vereinbarungen zum Kommunalen Entschuldungsfonds darstellen und die entsprechenden Auszahlungen gefährden, was laut Weichel weitere erhebliche Auswirkungen auf den Gesamthaushalt zur Folge hätte. Ob und in welchem Umfang weitere Konsolidierungsmaßnahmen für einen ausgeglichenen Doppelhaushalt 2021/2022 anfallen, sei noch nicht absehbar.
Es ist also nun an Oberbürgermeister Weichel, beim Land für eine weitere Ausnahmegenehmigung für die Kapitalzuführungen an die Stadiongesellschaft zu sorgen. „Mit diesem Beschluss wird die Verantwortung für ein Gelingen auf meine Schultern gelegt“, unterstrich das Stadtoberhaupt. „Ich wünsche uns allen viel Glück, dass tatsächlich das eintritt, was mit diesem Beschluss erzielt werden sollte“, schloss Weichel die Sitzung. Er selbst hatte gegen den Antrag gestimmt. ps

Autor:

Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern

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