Wende nach Zeltbrand auf Pfarrwiese: Ermittlungen wegen versuchten Mordes eingestellt

Sechs von insgesamt zehn Kälte-Iglus standen in Flammen auf der Pfarrwiese St. Martin | Foto: Kath. Kirchengemeinde Hl. Martin/gratis
  • Sechs von insgesamt zehn Kälte-Iglus standen in Flammen auf der Pfarrwiese St. Martin
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Kaiserslautern. Der Brand eines Kälteschutzzeltes für obdachlose Menschen in Kaiserslautern hatte Anfang Februar für Entsetzen gesorgt. Sechs Menschen mussten sich in der Nacht zum 5. Februar aus dem brennenden Zelt auf der Pfarrwiese St. Martin in der Spittelstraße retten. Gegen einen zunächst 50 Jahre alten Mann wurde wegen des Verdachts des versuchten Mordes in sechs Fällen ermittelt. Jetzt steht fest: Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten die Strafverfolgungsbehörden keine ausreichenden Beweise für eine Täterschaft des inzwischen 51-jährigen Beschuldigten finden. Ein strafbares Verhalten habe sich nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Brandanschlag auf Obdachlosenzelt: Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes in sechs Fällen

Keine Beweise trotz umfangreicher Ermittlungen

Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe von Beginn an bestritten. Gegenüber der Polizei erklärte er, mit dem Fahrrad aus dem Stadtpark gekommen und erst am Brandort eingetroffen zu sein, als das Feuer bereits brannte.

Auch die Untersuchungen eines Brandsachverständigen brachten keine Klarheit. Wie das Feuer genau entstanden war, ließ sich nicht feststellen. Brandbeschleuniger wurden nicht nachgewiesen. Zwar hielt der Sachverständige eine Entzündung mittels Feuerzeug oder Spraydose für möglich, objektive Belege dafür gab es jedoch nicht.

Eine nahe der Brandausbruchsstelle gefundene Spraydose war durch die Hitze so stark beschädigt worden, dass eine kriminaltechnische Untersuchung keine erfolgversprechenden Ergebnisse erwarten ließ. Weitere verwertbare Gegenstände oder Spuren konnten nicht gesichert werden. Das Zelt war bis auf die Zeltstangen niedergebrannt.

Auch die Untersuchung des Beschuldigten und seiner Kleidung lieferte keine Hinweise auf eine Täterschaft. Die Auswertung der Notrufe sowie umfangreiche Zeugenvernehmungen führten ebenfalls zu keinen belastbaren Erkenntnissen. Weder Augenzeugen noch Videoaufzeichnungen der mutmaßlichen Tat konnten ermittelt werden.

Auch Zusammenhang mit weiteren Bränden nicht nachweisbar

In der Brandnacht waren in der Kaiserslauterer Innenstadt außerdem zwei Mülltonnen in Brand geraten. Die Ermittler hatten deshalb einen möglichen Zusammenhang geprüft. Auch hierfür fanden sich jedoch keine Belege.

Zur Erinnerung: Ein Zeuge hatte in der Brandnacht kurz vor 1 Uhr Flammen am Kälteschutzzelt bemerkt und fünf schlafende Mitbewohner geweckt. Alle sechs konnten sich ins Freie retten. Zwei Menschen erlitten leichte Verletzungen und wurden vor Ort medizinisch versorgt.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass eine Anklage nur erhoben werden kann, wenn nach vorläufiger Bewertung eine spätere Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Damit endet das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ohne Anklage. Wie das Feuer tatsächlich entstanden ist und wer dafür verantwortlich sein könnte, bleibt ungeklärt. [red/rav]

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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