Nach Messerangriff auf 10-Jährige: Anklage wegen versuchten Mordes
- Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, versucht zu haben, ein 10-jähriges Mädchen mit mehreren, auf den Kopf des Kindes gezielten Messerstichen zu töten
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Kaiserslautern. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen einen 22-jährigen Mann erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 21. August 2025 in Schallodenbach versucht zu haben, ein 10-jähriges Mädchen mit mehreren, auf den Kopf des Kindes gezielten Messerstichen zu töten. Das Kind erlitt zwei tiefe Schnittverletzungen am Kopf und mehrere Abwehrverletzungen an den Armen und konnte danach zu den Pflegeeltern flüchten.
Die Verletzungen mussten im Krankenhaus operativ versorgt werden, die Wundheilung verlief komplikationslos. Die Ermittlungen zum Motiv haben den Verdacht erhärtet, dass der 22-Jährige eine unmittelbar vorausgegangene andere Straftat vertuschen wollte, nämlich einen versuchten sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt, der ebenfalls Gegenstand der Anklage ist. Ein solches Motiv ist ein gesetzliches Mordmerkmal. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen in der Anklage den Vorwurf des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Die 10-Jährige und der 22-Jährige lebten zusammen in derselben Pflegefamilie. Die gemeinsame Wohnung war auch der Tatort. Die Ermittlungen umfassten die Vorgeschichte. Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr einer solchen Tat vorher erkennbar gewesen wäre, sind nicht vorhanden. Der 22-Jährige erklärte, er habe das, was geschehen ist, der 10-Jährigen nicht antun wollen, und machte im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zum Landgericht Kaiserslautern erhoben, das nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat. Der 22-Jährige befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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