Kaiserslautern. Am Nachmittag des 1. Dezember 2025 erhielt die Bundespolizei gegen 14.20 Uhr die Mitteilung, dass ein Mann am Hauptbahnhof Kaiserslautern unerlaubt die Gleise zwischen den Bahnsteigen 1 und 2 überquert habe. Eine Streife traf den 31-jährigen Deutschen kurz darauf am Bahnsteig an. Der Mann war den Beamten bereits durch ähnliche Vorfälle bekannt. Nach einem ausgesprochenen Platzverweis ergab eine sofortige Videoauswertung zusätzlich, dass er zuvor vom Bahnsteig 3 aus in die Gleisanlagen uriniert hatte, obwohl sich am gegenüberliegenden Bahnsteig Reisende befanden.
Da der Mann den Bahnhof trotz Platzverweis nicht verlassen wollte, mussten die Einsatzkräfte die Maßnahme zwangsweise durchsetzen. Unmittelbar danach betrat er erneut das Bahnhofsgebäude, wurde abermals hinausbegleitet und erhielt ein Hausverbot. Kurz darauf versuchte er ohne gültigen Fahrausweis einen Zug Richtung Saarbrücken zu benutzen. Die Streife verwies ihn aus dem Zug und forderte ihn wiederholt zum Verlassen des Bahnhofs auf. Der 31-Jährige reagierte zunehmend aggressiv, verweigerte jede Mitwirkung und ließ sich absichtlich zu Boden fallen, um die Durchsetzung der Maßnahme zu verhindern. Die Beamten mussten ihn daraufhin fixieren und zur Dienststelle verbringen.
Bei der dort durchgeführten Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte Betäubungsmittel. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,71 Promille. Während des gesamten Einsatzverlaufs beleidigte der Mann die eingesetzten Kräfte mehrfach. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter wurde er zunächst im polizeilichen Gewahrsam belassen und am frühen Abend wieder entlassen. Gegen den 31-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Belästigung der Allgemeinheit, Erschleichens von Leistungen, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung eingeleitet. rav/bupokl
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