17-Jähriger wegen versuchten Totschlags angeklagt – neue Details zur Messerattacke

Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss ihrer Ermittlungen Anklage gegen einen 17-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beim Landgericht Kaiserslautern erhoben | Foto: Ralf Vester
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Kaiserslautern. Ein kurzer Wortwechsel, ein Messerstich in den Bauch und ein Jugendlicher, der schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden musste: Die Messerattacke auf dem Willy-Brandt-Platz in Kaiserslautern vom 19. Juli 2026 beschäftigt die Justiz. Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss ihrer Ermittlungen Anklage gegen einen 17-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beim Landgericht Kaiserslautern erhoben. Besonders bemerkenswert: Der Tat soll ein Streit vorausgegangen sein, der bereits rund zwei Jahre zurücklag.

Messerstich hätte tödlich enden können

Der Angriff ereignete sich an jenem Sonntagabend gegen 20 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Nach damaligen Polizeiangaben soll der Tatverdächtige einen ebenfalls 17-Jährigen mit einem Messer attackiert und im Bauchbereich verletzt haben. Während der mutmaßliche Angreifer flüchtete, wurde das Opfer zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Noch am selben Abend konnte die Polizei den Verdächtigen unter anderem anhand einer Personenbeschreibung ermitteln.

Ein später eingeholtes rechtsmedizinisches Gutachten ergab, dass die Stichverletzung tödlich hätte enden können. Daraufhin wurde im August Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erlassen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte seinem Opfer vorsätzlich in den Bauch gestochen. Einen strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch sieht die Anklagebehörde nicht. Unmittelbar nach dem Stich hätten sich Passanten und ein Begleiter um den Verletzten gekümmert, während der mutmaßliche Täter die Flucht ergriff. Zu den Beweismitteln gehören auch Aufzeichnungen der Videoüberwachung des Rathausvorplatzes.

Rätsel um einen zwei Jahre alten Streit

Besonders rätselhaft bleibt das Motiv. Wie die Ermittlungen ergaben, kannten sich die beiden Jugendlichen flüchtig und hatten etwa zwei Jahre vor der Tat einen Streit miteinander. Dieser soll allerdings keine größere Bedeutung gehabt haben und zwischen den beiden seither auch kein Thema mehr gewesen sein.

Dennoch soll der Tatverdächtige am Abend des Angriffs gezielt auf den anderen Jugendlichen zugegangen sein. Während eines kurzen Wortwechsels habe er den alten Streit angesprochen und anschließend zugestochen. Warum die offenbar längst zurückliegende Auseinandersetzung plötzlich wieder eine Rolle spielte und weshalb die Situation derart eskalierte, konnten die Ermittler nicht klären.

Der 17-jährige Beschuldigte macht weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch und befindet sich in Untersuchungshaft. Nun muss das Landgericht Kaiserslautern entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. [red/rav]

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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