Verbraucherzentrale berät zu Energieabrechnungen
Darf der Stromverbrauch geschätzt werden?

Foto: markusspike/pixabay

Germersheim. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, sich die Jahresabrechnungen für den Strom- und Gasverbrauch unbedingt genau anzusehen. Ist der Verbrauch für ein Jahr nämlich wider Erwarten besonders hoch oder niedrig ausgefallen, kann es viele Ursachen geben: ein veränderter Verbrauch, ein Fehler beim Ablesen oder auch eine falsche Schätzung des Verbrauchs.

Kleine Vermerke in der Fußnote der Rechnung verraten, ob die Zählerstände vom Kunden selbst abgelesen und dem Versorger mitgeteilt wurden, ob der Versorger selbst oder ob ein Dritter, zum Beispiel der Netzbetreiber, die Zählerstände abgelesen hat. Dort ist auch ersichtlich, ob die Zählerstände geschätzt beziehungsweise rechnerisch ermittelt oder hochgerechnet wurden.

Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, weist allerdings darauf hin: „Eine Schätzung des Verbrauchs ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Zum Beispiel, wenn die Zählerräume zum Ablesen vom Versorger oder Netzbetreiber nicht betreten werden konnten und der Kunde zum Selbstablesen aufgefordert wurde, der Aufforderung aber nicht nachkam.“ Er rät weiterhin: „Stellt sich heraus, dass eine Schätzung nicht zulässig war, muss die Abrechnung korrigiert werden, sobald die tatsächlichen Verbrauchszahlen vorliegen.“

Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Germersheim nach Terminvereinbarung. Rechtliche Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale persönlich in Ludwigshafen. Die Beratung findet jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat in der Verbraucherzentrale, Wredestr. 33 in 67059 Ludwigshafen statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, unter Telefon: 06131 28480, per E-Mail an: energie-recht@vz-rlp.de oder online unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht telefonisch unter: 0180 560756025 vermittelt werden. Eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz wird ebenfalls im Bereich Energie angeboten.ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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