Notwehr oder nicht: Landgericht Landau kündigt Urteil im „Weingarten-Prozess“ an
- Gericht Symbolfoto
- Foto: Freedomz/stock.adobe.com
- hochgeladen von Lea Franziska Römer
Landau | Weingarten (Pfalz). Im sogenannten „Weingarten-Prozess“ steht die Entscheidung bevor. Die Vorsitzende Richterin hat einen weiteren Verhandlungstermin auf Mittwoch, 4. März 2026, 10.30 Uhr, im Sitzungssaal 309 des Landgerichts Landau in der Pfalz anberaumt. Nach derzeitiger Planung soll an diesem Tag das Urteil verkündet werden.
Dem zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Anschluss an eine Feier in einer Grillhütte einen Mann erstochen zu haben. Zuvor war es zwischen beiden im Verlauf der Feier zu einem Streit gekommen. Das Landgericht Landau hatte den Angeklagten am 23. Februar 2024 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil am 13. Februar 2025 auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurück.
Notwehr oder nicht?
Im Mittelpunkt der neuen Verhandlung steht die Frage, ob der Angeklagte in Notwehr handelte oder – wie die Kammer zuvor festgestellt hatte – in einem entschuldigenden Notwehrexzess, oder ob diese Voraussetzungen nicht vorlagen.
Sicherheitsvorkehrungen
Für den Fortsetzungstermin im „Weingarten-Prozess“ am 4. März 2026 hat das Landgericht Landau sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen, die den Ablauf und die Teilnahme an der öffentlichen Sitzung regeln. Diese Anordnungen betreffen typischerweise den Zutritt zum Sitzungssaal, die Sitzplatzvergabe und das Verhalten während der Verhandlung. Der Inhalt der Anordnungen lässt sich auf der Webseite des Landgerichts Landau in der Pfalz einsehen.
Der Fall zum Nachlesen
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
|
| Heike Schwitalla auf Facebook | |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.