Heizungsbeihilfe im Kreis Germersheim: Diese Beträge gelten für den Wintervorrat
- Wer Heizmaterial für den Winter einkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Heizungsbeihilfe bekommen.
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Germersheim. Wer Heizmaterial für den kommenden Winter bevorraten muss und dafür Unterstützung braucht, kann im Landkreis Germersheim Heizungsbeihilfe bekommen. Die Kreisverwaltung Germersheim hat dafür feste Beträge für feste Brennstoffe, Heizöl und Flüssiggas veröffentlicht.
Die Heizungsbeihilfen gelten für die Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen berücksichtigt die Verwaltung laut Kreisverwaltung im Monat der Anschaffung beziehungsweise der Fälligkeit.
Wer die Heizungsbeihilfe bekommen kann und wo es Anträge gibt
Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deshalb keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Anträge und Informationen gibt es bei den Sachbearbeitenden für Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Kreisverwaltung Germersheim.
Für Rückfragen nennt die Kreisverwaltung die E-Mail-Adresse grundsicherung@kreis-germersheim.de.
Die festgesetzten Beträge im Überblick
Für einen Ein-Personen-Haushalt setzt der Landkreis bei festen Brennstoffen 1.400 Kilogramm und 765 Euro an. Für Heizöl nennt die Kreisverwaltung 1.100 Liter und 1.675 Euro. Für Flüssiggas gelten 700 Kilogramm und 1.095 Euro.
Für einen Zwei-Personen-Haushalt nennt die Kreisverwaltung 1.600 Kilogramm feste Brennstoffe und 875 Euro. Für Heizöl gelten 1.300 Liter und 1.970 Euro. Für Flüssiggas setzt die Verwaltung 900 Kilogramm und 1.405 Euro an.
Bei drei Personen sind es 2.000 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.090 Euro. Für Heizöl nennt die Kreisverwaltung 1.700 Liter und 2.560 Euro. Für Flüssiggas gelten 1.100 Kilogramm und 1.720 Euro.
Für vier Personen setzt der Landkreis 2.200 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.200 Euro an. Für Heizöl nennt die Kreisverwaltung 1.900 Liter und 2.850 Euro. Für Flüssiggas gelten 1.200 Kilogramm und 1.875 Euro.
Für fünf Personen nennt die Verwaltung 2.400 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.310 Euro. Für Heizöl gelten 2.000 Liter und 2.995 Euro. Für Flüssiggas setzt die Kreisverwaltung 1.300 Kilogramm und 2.030 Euro an.
Für sechs Personen nennt der Landkreis 2.500 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.365 Euro. Für Heizöl gelten 2.100 Liter und 3.140 Euro. Für Flüssiggas setzt die Verwaltung 1.400 Kilogramm und 2.190 Euro an.
Für sieben Personen setzt die Kreisverwaltung 2.600 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.420 Euro an. Für Heizöl gelten 2.200 Liter und 3.290 Euro. Für Flüssiggas nennt der Landkreis 1.400 Kilogramm und 2.190 Euro.
Für acht Personen nennt die Verwaltung 2.900 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.580 Euro. Für Heizöl gelten 2.400 Liter und 3.585 Euro. Für Flüssiggas setzt die Kreisverwaltung 1.500 Kilogramm und 2.345 Euro an.
Für neun Personen nennt der Landkreis 3.200 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.745 Euro. Für Heizöl gelten 2.600 Liter und 3.880 Euro. Für Flüssiggas setzt die Verwaltung 1.700 Kilogramm und 2.655 Euro an.
Für zehn Personen nennt die Kreisverwaltung 3.500 Kilogramm feste Brennstoffe und 1.910 Euro. Für Heizöl gelten 2.900 Liter und 4.315 Euro. Für Flüssiggas setzt die Verwaltung 1.900 Kilogramm und 2.970 Euro an.
Für ein Untermietverhältnis nennt die Kreisverwaltung 1.050 Kilogramm feste Brennstoffe und 575 Euro. Für Heizöl gelten 840 Liter und 1.280 Euro. Für Flüssiggas setzt die Verwaltung 560 Kilogramm und 875 Euro an.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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