Finanzielle Probleme: Musikschule Kandel - Wörth kämpft ums Überleben - Elterninitiative startet
- Eltern und Kinder wollen die Musikschule Kandel-Wörth erhalten
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Kandel | Wörth. Schon Ende des vergangenen Jahres wurden Stimmen laut, die um den Fortbestand der Musikschule Kandel-Wörth fürchten und sehr eindringlich vor den finanziellen Problemen der Einrichtung warnten. Beim Weihnachtskonzert der Musikschule klangen dann auch die Worte der Schulleitung nachdenklich. Die Einrichtung steht offenbar vor großen finanziellen Herausforderungen, und vielen Zuhörern stellte sich die Frage: Wie gesichert ist der Fortbestand dieser für die Region so wichtigen Institution mit ihrem breiten Bildungsangebot?
Zum Jahresende wurde zudem bekannt: Margarete Mildner. Leiterin der Musikschule, verlässt die Einrichtung. Als Grund wird eine berufliche Neuorientierung genannt – eine Entscheidung, die für die Einrichtung tiefgreifende Folgen haben dürfte. Mit Mildner verliert die Musikschule eine Persönlichkeit, die fachlich, strategisch und menschlich über Jahre hinweg prägend war.
Wer stopft die Finanzlücke der Musikschule
Was bleibt ist ein klarer Appell der Eltern und Förderer der Musikschule an die Politik: Für Kinder, Kultur und Bildung muss ausreichend Geld bereitstehen. Die Musikschule ist kein Luxus, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen, zukunftsfähigen Gesellschaft. Ihr Erhalt ist eine Investition in die Region und in die jungen Menschen, die hier lernen und wachsen. Denn aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben basierend auf dem "Herrenberg-Urteil" steht aktuell der Fortbestand der Musikschule Kandel-Wörth auf der Kippe. An der Musikschule Kandel-Wörth arbeiten die Lehrerinnen und Lehrer derzeit noch auf Honorarbasis. Diese Übergangslösung läuft Ende 2026 aus. Danach könnte auf die Musikschule ein zusätzlicher Kostenaufwand von rund 400.000 Euro zukommen – bisher ist jedoch unklar, wie diese Summe finanziert werden soll.
- für die kindliche Entwicklung ist Musik sehr wichtig. Musikunterricht ist ein Bildungsgut, das allen Kindern gleichermaßen zugänglich sein sollte - und Musikschulen leisten ihren Beitrag dazu
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Tatsächlich bedroht das "Herrenberg-Urteil" nicht nur die Musikschule Kandel-Wörth auch andere Musik- und Kunstschulen so wie alle weiteren Bildungseinrichtungen, die Lehrkräfte auf Honorarbasis beschäftigen, werden durch die Neuregelung vor große finanzielle Probleme gestellt. Den Unterricht teurer zu machen, kann - im Sinne der Chancengleichheit aller Kinder - keine Patentlösung sein. Denn Musik- und Kunstunterricht sollten auch für alle Bevölkerungsschichten zugänglich sein.
Elterninitiative zum Erhalt der Musikschule Kandel-Wörth
Die Eltern der rund 1.000 Musikschüler*innen haben deshalb nun verschiedenen Aktionen gestartet, um die Politik auf die Dringlichkeit der Situation aufmerksam zu machen: Ein Instagram-Kanal soll zeigen, warum die Musikschule für Eltern und Schülerinnen sowie Schüler unverzichtbar ist. Zudem läuft aktuell eine Plakataktion in Kandel und Umgebung, die auf die Problematik hinweist und zur Unterzeichnung einer Petition aufruft. Persönliche Briefe an die zuständigen Politikerinnen und Politiker sind ebenfalls geplant. Eine Webseite für die Online-Petition der Unterschriftensammlung wurde ebenfalls eingerichtet. Wer das Anliegen unterstützen möchte, unterschreibt hier!
Hoffen auf Hilfe aus der Politik
Auch den Kommunalpolitiker ist das Schicksal der Musikschule nicht gleichgültig, selbst wenn es keine Patentlösung für das Problem gibt. Es fehlt Geld, nicht nur in der Kasse der Musikschule, sondern auch in den Kassen der Kommunen und der Kreise. Dennoch besteht Grund zur Hoffnung. "Zunächst ist uns wichtig klarzustellen: Die Musikschule Kandel steht nicht vor dem Aus. Sowohl die Verbandsgemeinde Kandel als auch die Stadt Wörth und die beteiligten Akteure arbeiten bereits seit einiger Zeit an Alternativ- und Zukunftskonzepten, um die Musikschule langfristig auf eine finanziell tragfähige Grundlage zu stellen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie die Trägerschaft künftig organisiert werden kann", betonen Landrat Martin Brandl und Mike Schönlaub, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kandel in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem "Wochenblatt".
"Ob es für den Verein mit der privaten Musikschule weitergeht oder ob der Weg in öffentliche Trägerschaft gesucht wird, muss zunächst die Mitgliederversammlung des Vereins entscheiden" (Steffen Weiß, Bürgermeister Wörth am Rhein)
Und auch Steffen Weiß, Bürgermeister der Stadt Wörth sagt Unterstützung zu, wenn auch mit Einschränkungen: "Als Stadt Wörth am Rhein stehen wir – trotz der bekannten Haushaltslage – zu unserer Unterstützung, sind auch bereit, diese auszubauen. Aber wir – VG Kandel und Stadt Wörth am Rhein – werden zusammen nicht die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel bereitstellen können. Ob es für den Verein mit der privaten Musikschule weitergeht oder ob der Weg in öffentliche Trägerschaft gesucht wird, muss zunächst die Mitgliederversammlung des Vereins entscheiden", erklärt er gegenüber der "Wochenblatt"-Redaktion.
Auch die Stadt Kandel verspricht Unterstützung und zeigt Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen, aber Bürgermeister Michael Gaudier übt auch Kritik. Zur Frage nach einer möglichen Unterstützung der Aktion der Eltern möchte er keine Stellungnahme abgeben: "Hier besteht kein Kontakt oder Informationsaustausch mit den Initiatoren. Ebenfalls für mich oder uns als Stadtspitze unerfreulich. Wir würden uns über eine Beteiligung und an einem informellen Austausch freuen, hoffentlich klappt es noch.
Eine gemeinsame, lösungsorientierte Vorgehensweise ist für unsere Schüler die Ausbilder und Angestellten wünschenswert, die Musikschule hat es verdient! Kandel will diese gesellschaftliche Errungenschaft", erklärt er und ergänzt, dass ihn am 8. Februar dann doch noch eine Kirchengemeinde um die Unterstützung der Elternaktion gebeten habe.
Wir haben die Stellungnahmen der politischen Vertreter aus Wörth und Kandel hier zusammengefasst.
Alle Äußerungen hier ungekürzt.
Das sagen sie Vertreter der Kommunalpolitik
Zuschüsse und Zuwendungen wurden gewährt, teils auch als Anschubfinanzierung für eine Neuausrichtung der Musikschule tituliert.
Gespräche und Verhandlungen mit Beteiligung des Landesverbandes der Musikschulen, Kreis Germersheim, Stadt Wörth, Verbandsgemeinde Kandel, Stadt Kandel und den Vertretern der Musikschule Kandel-Wörth wurden mehrfach geführt.
Gemeinsam erarbeitete Lösungsansätze waren der letzte Kenntnisstand im Sommer 2025.
Sowohl organisatorisch als auch personell gab es zukunftsfähige Konzeptvorschläge.
Leider habe ich bisher keine Antwort erhalten, weder positiv, ablehnend oder mit alternativen Vorschlägen.
Zu Sitzungen oder Mitgliederversammlungen erhalte ich keine Einladungen, erfahre lediglich über die Presse oder durch Dritte von diesen Treffen.
Zu ihrer Frage nach einer möglichen Unterstützung der Aktion der Eltern kann ich keine Stellungnahme abgeben, auch hier besteht kein Kontakt oder Informationsaustausch mit den Initiatoren. Ebenfalls für mich oder uns als Stadtspitze unerfreulich.
Wir würden uns über eine Beteiligung und an einem informellen Austausch freuen, hoffentlich klappt es noch.
Eine gemeinsame, lösungsorientierte Vorgehensweise ist für unsere Schüler die Ausbilder und Angestellten wünschenswert, die Musikschule hat es verdient!
Kandel will diese gesellschaftliche Errungenschaft.
Ergänzung zum 08.02.2026, 22.00 Uhr: Soeben erhielt ich von einer kirchlichen Gemeinde die Bitte um eine persönliche Unterstützung einer Resolution zum Erhalt der Musikschule.
Seit dem Sommer 2025 finden hierzu Gespräche zwischen Landrat Martin Brandl, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Musikschule Kandel e. V., Herrn Volker Poss, sowie den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde Kandel und der Stadt Wörth, statt. Ziel dieser Gespräche ist es, gemeinsam realistische Perspektiven für den Fortbestand der Musikschule zu entwickeln. Perspektivisch können dabei auch weitere Beteiligungsmöglichkeiten benachbarter Kommunen, etwa Jockgrim oder Hagenbach geprüft werden.
Gleichzeitig muss offen benannt werden, dass sich die Musikschule aktuell in einer finanziell sehr schwierigen Lage befindet. Nach derzeitigem Stand werden jährlich rund 400.000 Euro benötigt, um die Umstellung auf eine Festanstellung der Lehrkräfte zu ermöglichen. Diese Größenordnung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen.
In diesem Zusammenhang wird häufig nach einem möglichen finanziellen Beitrag des Landkreises gefragt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass sich der Landkreis Germersheim insgesamt in einer sehr angespannten finanziellen Situation befindet. Zuschüsse an Einrichtungen wie Musikschulen zählen zu den sogenannten freiwilligen Leistungen. Diese können nur mit einem entsprechenden Beschluss des Kreistages und der anschließenden Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gewährt werden.
Zudem ist aus Gründen der Gleichbehandlung zu berücksichtigen, dass ein Zuschuss an die Musikschule Kandel automatisch auch einen Zuschuss in gleicher Höhe an die Musikschule Germersheim zur Folge hätte. Ein zusätzlicher Beitrag würde sich somit unmittelbar verdoppeln. Ergänzend sei erwähnt, dass beide Musikschulen bereits jährlich jeweils 15.000 Euro aus der Stiftung der Sparkasse erhalten.
Ungeachtet dieser Rahmenbedingungen besteht auf allen Seiten der klare Wille, die Musikschule Kandel-Wörth als wichtigen Bestandteil der kulturellen Bildungsarbeit in der Region zu erhalten. Die Gespräche werden daher weiterhin sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert fortgeführt.
Landrat Martin Brandl, Verbandsbürgermeister Mike Schönlaub
Weiterhin nehme ich wie folgt Stellung:
Die Aktionen und das Engagement der Eltern zeigen sehr deutlich, welchen Stellenwert die Musikschule für viele Familien in unserer Region hat. Dieses Engagement unterstütze ich ausdrücklich und habe großen Respekt vor dem Einsatz für den Erhalt der Einrichtung. Gleichzeitig werbe ich dafür, dass wir gemeinsam – Eltern, Lehrkräfte, Träger und Kommunen – an einem tragfähigen und verantwortungsvollen Zukunftskonzept arbeiten, das die Musikschule langfristig sichert.
Das Thema wird zudem in der Sitzungsrunde im März in den zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde Kandel behandelt. Auf dieser Grundlage können anschließend die weiteren Schritte abgestimmt und möglichst final geklärt werden. (Mike Schönlaub)
Egal in welcher Rechtsform, belastet ein Urteil alle Musikschulen. Öffentliche wie private.
Seit dem „Herrenberg-Urteil“ gilt: Ist eine Honorarkraft in Lehrpläne eingebunden, nutzt sie Räume der Schule und sucht ihre Schüler nicht selbst aus, befindet sie sich in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Nach alter Rechtsprechung wurde in der Praxis auch der Wille der Vertragspartner berücksichtigt, wenn sie ausdrücklich eine Beziehung auf Freiberufler-Basis wollten; das gilt nun nicht mehr.
Daher sind bisherige Honorarmodelle durch Festanstellungen zu ersetzen.
Im Fall der Musikschule Kandel-Wörth e.V. haben sich die Verantwortlichen an den Landkreis Germersheim, die Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach und Jockgrim sowie an die Stadt Wörth am Rhein gewandt. Insbesondere mit dem Verbandsbürgermeister von Kandel bin ich seit Monaten dazu in Kontakt und es fanden und finden Gespräche mit dem Vereinsvorstand und den anderen Bürgermeistern sowie dem Landrat statt.
Als Stadt Wörth am Rhein stehen wir – trotz der bekannten Haushaltslage – zu unserer Unterstützung, sind auch bereit, diese auszubauen. Aber wir – VG Kandel und Stadt Wörth am Rhein – werden zusammen nicht die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel bereitstellen können. Ob es für den Verein mit der privaten Musikschule weitergeht oder ob der Weg in öffentliche Trägerschaft gesucht wird, muss zunächst die Mitgliederversammlung des Vereins entscheiden.
Was ist das „Herrenberg‑Urteil“?
Herrenberg-Urteil (BSG, 2022) – Kurz erklärt
Worum geht es?
Eine Lehrerin an einer Musikschule arbeitete auf Honorarbasis – das Gericht entschied, dass sie eigentlich eine feste Beschäftigung hatte und sozialversicherungspflichtig war.
Warum wichtig?
Viele Bildungseinrichtungen und Dozent:innen sind betroffen.
Zeigt, dass nicht jede Honorartätigkeit automatisch selbstständig ist.
Worauf das Gericht schaut:
Wie sehr man in den Betrieb eingebunden ist
Ob man Weisungen folgen muss
Ob man selbst finanzielles Risiko trägt
Folgen:
Prüfungen der Rentenversicherung bei Honorarkräften
Übergangsregelung bis Ende 2026: bestehende Verträge bleiben meist unproblematisch
Ab 2027 gilt wieder strengere Prüfung
Kurz gesagt: Honorartätigkeit ≠ automatisch selbstständig. Das Herrenberg-Urteil hilft zu klären, wann eine feste Anstellung vorliegt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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