Alle Termine - alle Infos: Sammlung von Grünabfällen im Landkreis Germersheim
- Grünabfall - Symbolfoto (verändert mit KI)
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Kreis Germersheim. Im Landkreis Germersheim beginnt am 3. März wieder die Straßensammlung für sperrige Grünabfälle. Als Heckenabfälle gelten gebündelte Gartenabfälle mit einer Länge zwischen 0,5 und 2 Metern. Zum Bündeln ist ausschließlich kompostierbares Material zu verwenden. Wurzelstöcke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser von mehr als 10 Zentimetern werden bei der Straßenabholung nicht mitgenommen. Diese müssen beim Wertstoffhof Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Da dort eine Vorbehandlung erforderlich ist, ist die Entsorgung gebührenpflichtig.
Nicht berücksichtigt werden Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons oder ähnlichen Behältnissen mit losem, kleinteiligem Schnittgut. Diese Abfälle können über die Biotonne oder über spezielle Papiersäcke für Bioabfälle entsorgt werden. Verkaufsstellen für die 120-Liter-Säcke sind im Abfallkalender aufgeführt; der Preis beträgt 2,30 Euro pro Stück. Nicht sperrige Grünabfälle wie Rasenschnitt, Laub oder kleineres Schnittgut werden ganzjährig gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen in Berg und Westheim angenommen. Für Haushalte mit eigener Biotonne ist die Anlieferung dort kostenfrei.
Sperriger Grünschnitt kann außerhalb der festgelegten Abfuhrtermine ebenfalls bei den Wertstoffhöfen Westheim oder Berg abgegeben werden; Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Am Wertstoffhof Rülzheim auf dem Betriebsgelände der Firma PreZero Service Süd GmbH ist die Annahme von Grünabfällen aus Platzgründen nicht möglich. Darüber hinaus unterhalten viele Städte und Gemeinden Häckselplätze, an denen Heckenschnitt wohnortnah abgegeben werden kann. Informationen hierzu erteilen die jeweiligen Verwaltungen sowie die Amtsblätter oder Stadtanzeiger.
Abfuhrtermine für Heckenabfälle
- 03.03.2026 – Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt, Bellheim, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim
- 10.03.2026 – Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim
- 17.03.2026 – Bezirk 3: Wörth, Maximiliansau, Hagenbach, Scheibenhardt, Berg, Neuburg
- 18.03.2026 – Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler
- 24.03.2026 – Bezirk 5: Germersheim, Sondernheim, Lingenfeld
- 25.03.2026 – Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern, Jockgrim, Hatzenbühl
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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