E-Scooter mit 47 km/h gestoppt: Keine Fahrerlaubnis
- Bei einer Polizeikontrolle in Jockgrim wurde ein E-Scooter mit einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 47 km/h überprüft. Der 13-jährige Fahrer hatte weder die erforderliche Fahrerlaubnis noch Versicherungsschutz.
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Jockgrim. Am Dienstag, 20. Oktober, kontrollierte die Polizei gegen 17.30 Uhr einen 13-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Straße In den Grüben. Dabei beobachteten die Beamten, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 47 km/h erreichen konnte.
Für ein solches Fahrzeug wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich gewesen. Der 13-Jährige konnte diese nicht vorweisen. Außerdem bestand kein Versicherungsschutz für den E-Scooter, wie die Polizeidirektion Landau berichtet. Die Eltern des Jungen wurden informiert, der E-Scooter wurde zunächst sichergestellt.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Verkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen und maximal 20 km/h schnell sein dürfen. Sie dürfen nur allein genutzt werden, benötigen Versicherungsschutz mit Versicherungskennzeichen und dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren werden.
Autor:Annina Ksionsek aus Landau |