SV Elversberg: DFB-Sportgericht entscheidet über Wagner-Einspruch

Das DFB-Sportgericht hat über den Einspruch von Elversbergs Trainer Vincent Wagner entschieden. | Foto: Anouar Touir
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Fußball. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch von Vincent Wagner, Trainer des SV 07 Elversberg, gegen die Folgen einer Gelb-Roten Karte verworfen. Die Entscheidung betrifft den Feldverweis aus dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. September.

Gelb-Rot nach Halbzeitpfiff

Wagner war in der 45. Minute zunächst verwarnt worden, weil er das Spielfeld unerlaubt betreten hatte. Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff zeigte Schiedsrichter Petersen ihm wegen unsportlichen Verhaltens die zweite Gelbe Karte. Damit wurde Wagner des Innenraums verwiesen. Mit einer Gelb-Roten Karte ist automatisch eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel verbunden.

Gegen diese Sperre hatte Wagner Einspruch eingelegt. Das DFB-Sportgericht sah jedoch keine Anhaltspunkte für einen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters nach § 11 Nr. 3 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Eine ausnahmsweise Aufhebung der automatischen Sperre komme nach der Rechtsprechung der UEFA nur in eng begrenzten Fällen in Betracht, etwa bei einer Personenverwechslung oder wenn es keinerlei Kontakt zwischen Trainer und Schiedsrichter gab und auch sonst kein sportwidriges Verhalten vorlag.

Sportgericht verweist auf Fernsehbilder

Nach Angaben des Sportgerichts sei Wagner aus größerer Entfernung auf den Schiedsrichter zugelaufen, obwohl der Vierte Offizielle ihn zuvor aufgefordert habe, dies zu unterlassen. Wagner habe reklamieren und den Unparteiischen zur Rede stellen wollen. Diese Darstellung werde durch Fernsehbilder bestätigt.

Das Sportgericht wertete den Feldverweis deshalb als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, an die auch die Sportgerichte grundsätzlich gebunden seien. Hinweise darauf, dass die automatisch eintretende Sperre grob unbillig oder willkürlich sein könnte, erkannte das Gericht nicht.

Gegen die Entscheidung kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

Autor:

Anouar Touir aus Ludwigshafen

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