Hannover 96 legt Einspruch gegen DFB-Geldstrafe ein

Das DFB-Sportgericht hat gegen Hannover 96 eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 382.200 Euro verhängt. | Foto: Anouar Touir
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Fußball. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Hannover 96 wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens von Anhängern mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 382.200 Euro belegt. Nach DFB-Angaben kann der Verein davon bis zu 127.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wenn er dies dem Verband bis zum 31. Dezember 2026 nachweist.

Zwei Spiele im Fokus

Im Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 20. März zündeten Hannoveraner Zuschauer laut DFB mindestens 223 Bengalische Feuer sowie mindestens fünf Feuerwerksbatterien. Wegen der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um 10:30 Minuten.

Im Zweitligaspiel beim 1. FC Magdeburg am 30. Januar brannten Hannoveraner Anhänger nach DFB-Angaben mindestens 193 Bengalische Feuer ab. Die Partie wurde nach Spielbeginn wegen der Rauchentwicklung für 8:30 Minuten unterbrochen.

Verein geht gegen beide Urteile vor

Gegen beide Urteile hat Hannover 96 Einspruch eingelegt.

Die Geldstrafen kommen nach DFB-Angaben mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des Verbandes traditionell im Schwerpunkt an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, deren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Autor:

Anouar Touir aus Ludwigshafen

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