Hans-Ulrich Ihlenfeld appelliert Sinn und Zweck der Allgemeinverfügung zu Corona zu beachten
Auch Vinotheken und Hütten sind zu schließen

Foto: Vektor Kunst/Pixabay

Bad Dürkheim. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld nimmt Stellung zu der am Dienstag, 17. März, erlassenen Allgemeinverfügung hinsichtlich der Corona-Krise, die das öffentliche Leben in vielen Punkten stark beeinflusst. „Wir wissen, dass die weiteren Einschränkungen, insbesondere bezogen auf Einzelhandel und Gaststättengewerbe, die seit Mittwoch, 18. März, gelten, enorme Auswirkungen haben – auf unser aller tägliches Leben und in außerordentlicher Weise auf die Geschäftsleute. Dennoch appelliere ich an Sie alle: Nehmen Sie die Verordnungen ernst und handeln Sie in deren Sinne. Alle Sozialkontakte, die nicht notwendig sind, sollten vermieden werden. Größere Ansammlungen von Menschen sollten nicht entstehen.“

Die Allgemeinverfügung ist in einigen Punkten sehr generell gehalten. Darum erklärt der Landrat: „Sinn und Zweck der Verfügung ist es, die Verbreitung des Virus einzudämmen, indem die Kontakte zwischen Menschen reduziert werden. Die Aufzählungen, welche Geschäfte oder Institutionen betroffen sind, sind daher nicht abschließend. Es gilt, im Sinne dieser Verfügung zu handeln: Wenn an diesem Ort mehrere Personen unkontrolliert zusammentreffen und Hygienemaßnahmen wie Abstand halten nur schwer gewährleistet werden können, dann ist zu schließen. Gleiches gilt für alles, was nicht zwingend zum täglichen Leben benötigt wird.“ Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs soll weiter gewährleistet sein. „Darum sind zum Beispiel Handwerker, die Reparaturen leisten, ausgenommen.“

Fragen stellen sich insbesondere für die in der Pfalz typischen Betriebe wie Vinotheken, Winzer und Hütten im Pfälzerwald. Im Einzelnen: Da Vinotheken nicht hauptsächlich Speisen anbieten, sind sie zu behandeln wie die in der Verfügung aufgeführten Kneipen und Bars und damit komplett zu schließen.

Ab Donnerstag, 19. März, sollen auch die Hütten im Pfälzerwald schließen. Als gastronomisches Angebot wäre zwar eine Öffnung von 6 bis 18 Uhr zulässig, aber nur, wenn die Hygieneanforderungen erfüllt werden können. „Wir sehen nicht, dass das möglich ist“, so Ihlenfeld. Der erwartbare Andrang wird kaum zu kontrollieren sein, selbst wenn man sich auf eine Bewirtung im Außenbereich beschränkt. Erforderliche Abstände werden nicht eingehalten werden können. „Wir sehen es daher als folgerichtig, dass alle Hütten und sonstigen typischen Ausflugsziele im Pfälzerwald komplett schließen.“

Weinproben beim Winzer in größerer Runde fallen unter das Verbot von Veranstaltungen. Weiter möglich ist der Weinverkauf an Einzelpersonen, Hygienevorgaben müssen beachtet werden.

Touristische Übernachtungen sind nicht mehr möglich. Dies gilt nicht nur für Hotels, sondern auch für Ferienwohnungen. Ausgenommen sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen, zum Beispiel Montage. Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Wellness, Spa-Anwendungen: „Alle nicht nötigen Sozialkontakte sind zu vermeiden. Darunter zählen auch diese Anwendungen.“ Entsprechende Anbieter sollen daher schließen. Alle medizinischen Dienstleistungen sollen unter Beachtung der Hygienevorschriften weitergeführt werden.

„Es gilt, die Allgemeinverfügung ihrem Sinne nachzulesen. Bei Fragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der örtlichen Verwaltungen zur Verfügung“, unter der E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

Der Landkreis Bad Dürkheim weist darauf hin, dass eine Allgemeinverfügung allgemein gültig ist: Eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekannt gegeben und kann dann als bekannt vorausgesetzt werden. Veranstalter beziehungsweise Betreiber werden nicht noch einmal gesondert angeschrieben, sondern achten in der aktuellen, herausfordernden Situation bitte auf Medienberichte oder informieren sich unter: www.kreis-bad-duerkheim.de tagesaktuell. ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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